Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich erneut mit dem Flüssigerdgas-Terminal (LNG) an Rügens Küste. Am heutigen Tag verhandelt das Gericht ab 11.00 Uhr über eine Klage der Gemeinde Binz gegen die Genehmigung für das Terminal.
Hintergrund der Klage
Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte das Gericht Eilanträge gegen die Genehmigung für Errichtung und Betrieb abgewiesen. Einer dieser Anträge stammte von der Gemeinde Binz. Das Ostseebad, das in Sichtweite des Terminals liegt, hat 2025 eine Klage beim Leipziger Gericht eingereicht.
Eine von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei verwies unter anderem auf planungs- und genehmigungsrechtliche Mängel, die nach eigener Überzeugung bestünden.
Anlage im Regelbetrieb
Das Terminal, für das extra eine Pipeline vom Festland durchs Meer nach Mukran auf Rügen verlegt wurde, läuft bereits im Regelbetrieb. Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Nord- und Ostsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden.