Jugendparlament in Demmin: 11 bis 21 Jahre können mitmachen
Jugendparlament Demmin: 11 bis 21 Jahre können mitmachen

Die Demminer Stadtvertretung hat die Satzung für das Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) verabschiedet. Das Gremium soll die Interessen von Kindern und Jugendlichen künftig stärker in die kommunale Arbeit einbinden. Jugendliche zwischen 11 und 21 Jahren können sich zur Wahl stellen.

Grundlage für das Gremium geschaffen

Mit dem Beschluss setzt die Hansestadt das im April 2024 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getretene Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz um. Dieses sieht Mitbestimmungsrechte für junge Menschen in sie betreffenden Angelegenheiten vor und verpflichtet Kommunen, Beteiligung zu ermöglichen.

Die Satzung regelt Aufgaben, Ziele und Rechte des KiJuPa sowie das Zusammenwirken mit Stadtvertretung und Stadtverwaltung. Zuvor hatte es im Sozialausschuss im vergangenen Jahr zunächst keine Zustimmung gegeben, obwohl sich Bürgermeister Thomas Witkowski für die Gründung ausgesprochen hatte.

Jugendliche stellten Vorhaben vor

Jugendliche hatten das Vorhaben im Januar 2025 den Stadtvertretern vorgestellt. „Ein Kinder- und Jugendparlament ist auch wichtig, um das Interesse für kommunale Politik und demokratisches Denken zu fördern“, hatte Amtsleiter Jörg Küthe zuvor erklärt. Mit dem Beschluss kann das Jugendparlament jetzt seine Arbeit aufnehmen.

Das hält die Satzung fest

Das KiJuPa dient der Stadt nur als beratendes Organ und wird von Bürgermeister und Stadtvertretung unterstützt. Die Kinder und Jugendlichen arbeiten unparteilich und konfessionell ungebunden. In der Auswahl der Aufgaben und Themen ist das KiJuPa frei.

Laut Satzung soll das Parlament „aktiv bei der Kommunalpolitik der Hansestadt mitwirken und junge Menschen für politische Themen sensibilisieren und in politische Prozesse einzubeziehen“. In Ausschüssen darf der Sprecher des Parlaments angehört werden, sofern sich Anträge mit Interessen der Kinder und Jugendlichen beschäftigen. Der KiJuPa-Vertreter darf eigenständig Anliegen an die Stadtvertretung oder Ausschüsse herantragen.

Wer darf gewählt werden?

Das KiJuPa besteht aus fünf bis elf Mitgliedern, die zwischen 11 und 21 Jahren alt sein dürfen. Das Parlament wird alle zwei Jahre neu gewählt. Zur Wahl stellen kann sich jedes Kind, das diese Anforderungen erfüllt, in Demmin lebt oder zur Schule geht. Auch Jugendliche in Ausbildungen oder Freiwilligendiensten in Demmin sind wahlberechtigt.

Mit der Annahme der Satzung durch die Stadtvertretung ist „der Startschuss gegeben“, sagte der Präsident der Stadtvertretung, Eckhardt Tabbert.