„Schrecken von Hohenmocker“: Erneuter Gerichtstermin, Bußgeld verhängt
„Schrecken von Hohenmocker“: Bußgeld verhängt

Der als „Schrecken von Hohenmocker“ bekannte 61-Jährige hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Neubrandenburg verhängte gegen ihn ein Bußgeld von 100 Euro, weil er entgegen eines Tierhalteverbots einen Hund gehalten hatte. Der Mann, der derzeit eine neunmonatige Haftstrafe verbüßt, erschien nicht zur Verhandlung.

Hund trotz Verbots gehalten

Ein Amtstierarzt hatte den Mann im Januar gemeinsam mit der Polizei aufgesucht, weil dort ein Hund gesehen worden war. Bereits im März 2025 war dem psychisch kranken Frührentner per tierschutzrechtlicher Ordnungsverfügung das Halten oder Betreuen von Tieren untersagt worden.

Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Anwalt des Mannes Einspruch eingelegt. Er argumentierte, die Summe sei zu hoch und der Hund gehöre seiner Ehefrau, gegen die kein Tierhalteverbot bestehe.

Richterin glaubt Ausrede nicht

Die Richterin Birgit Hensellek lud den Amtstierarzt als Zeugen. Dieser berichtete, er habe bereits beim Besuch versucht, mit der Frau über den Hund zu sprechen, doch sie habe keine Informationen geben können. Der Hausherr hingegen habe alle Fragen beantworten können.

Zudem wies der Amtstierarzt darauf hin, dass die Verfügung nicht nur ein Haltungs-, sondern auch ein Betreuungsverbot umfasst. Selbst wenn die Ehefrau, die wegen fortgeschrittener Demenz in einer Betreuungseinrichtung lebt, die Besitzerin gewesen sei, hätte der Mann täglichen Umgang mit dem Tier gehabt.

Hintergrund: Unzählige Vorfälle

Der 61-Jährige sorgt seit drei Jahren für Unruhe in Hohenmocker. In rund 25 Fällen beleidigte oder bedrohte er Einwohner, zerstörte Solarlampen, Wahlplakate und Zäune. Anwohner berichten von toten Tieren vor Türen und mehreren Brandstiftungen.

Eine Rechtspsychologin diagnostizierte eine schizoaffektive Störung mit bipolaren Tendenzen. Der Mann weigerte sich jedoch, Medikamente zu nehmen. Deshalb sahen das Amtsgericht im Februar und das Landgericht im Juli keine günstige Sozialprognose und verurteilten ihn zu neun Monaten Haft.

Hund bereits neu vermittelt

Der junge Malinois wurde nach der Beschlagnahme ins Tierheim gebracht und ist bereits neu vermittelt worden. Am Tag nach der Abholung gestand der Mann in einem seltenen Moment der Einsicht, noch drei Hühner zu haben. Auch diese wurden ihm entzogen.