Der Zierker See in Neustrelitz bleibt ein Sorgenkind. Immer wieder schieben sich verunreinigte Schaumgebilde im Stadthafen zusammen und werfen Fragen auf. Erst eine vollständige Sanierung ab 2027 könnte Abhilfe schaffen.
Algenblüte verursacht Schaumteppich
Nach Einschätzung der Hafenmeister und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist der Schaumteppich im Hafen die Folge von Algenwachstum. Das Wasser „blühe“ wegen der relativ hohen Nährstoffbelastung im Zierker See mehrmals im Jahr. Flacher See, hohe Temperaturen, viele Nährstoffe: Kommen all diese Faktoren zusammen, komme es zu erhöhtem Algenwachstum.
„Die Algen sterben nach gewisser Zeit auch wieder ab, und in diesem Lebenszyklus kommt es zu der beobachteten Schaumbildung“, weiß Stadtsprecher Jan Ole Kiel. Für Bootstouristen im Stadthafen ist das kein schöner Anblick.
Sanierung als einzige Lösung
Abhilfe würde nur eine vollständige Sanierung des Zierker Sees schaffen, heißt es seitens der Stadt. Einzelmaßnahmen im Hafen wären nicht zielführend, da sich der Schaum nachbilden würde. Bedenklich sei der Schaumteppich insofern, als darin nicht gebadet werden sollte, warnt die Stadt. Der Zierker See werde grundsätzlich nicht als Badegewässer beworben, eben weil er eine zum Baden ungeeignete Wasserqualität aufweise, erklärt Jan Ole Kiel.
Gutachten liegen vor
Seit Ende März 2024 liegen Gutachten über den Zustand und die Belastung des Zierker Sees beim Landesministerium Mecklenburg-Vorpommern vor. Die zwei Gutachten sollten verlässliche Informationen liefern, wie die Nährstoffe in den See gelangen und welche Auswirkungen ihr Eintrag auf Prozesse im Wasser hat.
Doch trotz des Baus einer Kläranlage und einer weiteren Versickerungsanlage geht es dem See weiterhin schlecht. Bei der Unterzeichnung der Sanierungsvereinbarung wurde der jährliche Phosphoreintrag auf 600 Kilogramm geschätzt – 100 Kilo zu viel.
Land trägt Sanierungskosten
Der 2020 geschlossene Vertrag regelt, dass das Land die Führung bei der See-Sanierung übernimmt und zu 100 Prozent für die Kosten aufkommt. Bis 2027 muss das Land den EU-Wasserrahmenrichtlinien nachgekommen sein, ansonsten drohen Strafzahlungen. Im Juni vergangenen Jahres fand eine erste Fachberatung des Umweltministeriums statt.