Im Fall der tödlichen Messerattacke in einem Imbiss in Bad Kleinen hat die Staatsanwaltschaft für den Tatverdächtigen am Landgericht Schwerin ein Sicherungsverfahren beantragt. Der 37-Jährige gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft auch weiterhin als gefährlich.
Unterbringung in psychiatrischer Klinik gefordert
Anders als in einem klassischen Strafprozess wird in der am 20. August beginnenden Verhandlung nicht über eine Haftstrafe entschieden. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft für den 37-Jährigen wegen Totschlags die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit beantragt, wie ein Sprecher des Landgerichtes mitteilte. Die unbefristete Einweisung dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor möglicherweise gefährlichen Personen, die für ihre Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden können.
Opfer mit 35 Zentimeter langem Küchenmesser attackiert
Der bereits vorbestrafte Angeklagte soll laut Ermittlungen im November 2025 in dem Imbiss einen Gast getötet haben. Das Landgericht teilte zum Tatablauf mit: „Im Zustand der Schuldunfähigkeit“ habe sich der Angeklagte in den Imbiss begeben und dort „unvermittelt ein 35 Zentimeter langes Küchenmesser ergriffen“. Zunächst bedrohte er einen anderen Mann, dann stach er auf eine zweite Person ein. „Drei kraftvolle Stiche in den Oberkörper“ habe er dem Opfer versetzt. Der Verletzte konnte zunächst fliehen, wurde aber „durch den Angeklagten direkt vor dem Imbiss noch eingeholt“. Der 37-Jährige attackierte sein Opfer erneut und versetzte ihm drei weitere Stiche „in den Brustbereich und das Gesicht“. Das Opfer verblutete am Tatort.
Gutachten über Geisteszustand entscheidend
Für das Sicherungsverfahren sind zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt. Eine besondere Rolle werden Gutachten von Sachverständigen über den Geisteszustand, psychische Erkrankungen und mögliche Schuldunfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt spielen.
Erst kürzlich war am Landgericht ein ähnlich gelagerter Fall verhandelt worden. Gegen den psychisch kranken Mann, der in Tessenow seine Mutter mit mehr als 60 Messerstichen getötet hatte, war ebenfalls ein Sicherungsverfahren beantragt worden. Das Gericht ordnete die unbefristete Unterbringung des 40-Jährigen in eine psychiatrische Klinik an. Laut Gericht bestehe die Gefahr, dass der Mann erneut schwere körperliche Angriffe verüben könnte.
Rechtsgrundsatz: Keine Strafe ohne Schuld
Gutachter hatten in dem Prozess um die Tat in Tessenow bestätigt, dass der Ukrainer unter paranoider Schizophrenie leidet und der Angriff auf seine Mutter durch die Krankheit ausgelöst worden sei. Betroffene mit diesem Krankheitsbild haben Wahnvorstellungen, Verfolgungswahn und Halluzinationen. Die Attacke war dem 40-Jährigen demnach von fremden Stimmen und dem Teufel befohlen worden.
„Aufgrund der seelischen Störung sei der Angeklagte nicht in der Lage gewesen, das Unrecht der Tat zu erkennen“, hatte der Vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung erklärt. Eine Freiheitsstrafe dürfe und könne das Gericht daher nicht verhängen.
Eine Entscheidung im Sicherungsverfahren um die tödliche Messerattacke in Bad Kleinen ist für den 16. Oktober angekündigt.