FKK-Bereich bei Kreuzfahrt: Gericht gibt Paar teilweise recht
FKK-Streit bei Kreuzfahrt: Paar bekommt Geld zurück

Das Landgericht Rostock hat entschieden, dass ein Ehepaar wegen eines kleineren FKK-Bereichs auf einer Kreuzfahrt einen Teil des Reisepreises zurückfordern kann. Die Richter sprachen den beiden Dortmundern einen Minderungsanspruch von fünf Prozent zu. Die Weltreise mit der Rostocker Reederei Aida Cruises kostete nach Gerichtsangaben 68.600 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Buchung basierte auf Deckplänen

Das Paar hatte die Reise von November 2025 bis März 2026 bereits im Februar 2024 gebucht. Zum Zeitpunkt der Buchung verfügte das Schiff über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach. Gesonderte Angaben zum FKK-Bereich gab es nicht, die Kläger orientierten sich an den aktuellen Deckplänen im Internet.

Nach der Buchung ließ Aida das Schiff umbauen. Der bisherige FKK-Bereich wurde zu einem „Skydeck“ für Suite-Passagiere, das den Klägern nicht zugänglich war. Der neue FKK-Bereich fiel deutlich kleiner aus und hatte keine Dusche, keinen Whirlpool und kein Sonnendach mehr.

Gericht sieht Erwartung verletzt

Die Kläger forderten zunächst 15.000 Euro Minderung und nannten weitere Mängel. Das Gericht urteilte, die Kläger hätten berechtigterweise angenommen, dass der FKK-Bereich so ausgestattet ist wie in den Deckplänen dargestellt. Erhebliche Veränderungen nach der Buchung hätte der Reiseveranstalter vor Reisebeginn mitteilen müssen.

Die volle Forderung lehnten die Richter jedoch ab: Der FKK-Bereich sei nur eines von vielen Unterhaltungsangeboten an Bord. Weitere genannte Mängel rechtfertigten keine höhere Minderung. Eine Anfrage an Aida Cruises blieb zunächst unbeantwortet.