Mordprozess Fabian: Verteidigung fordert Gutachten, das Anklage erschüttern könnte
Mordprozess Fabian: Verteidigung fordert Gutachten

Im Prozess um den Mord an Fabian hat die Verteidigung den Einsatz eines Brandspezialisten aus Würzburg gefordert. Dieser Fachmann könnte auch jetzt noch genauer sagen, wie lange die Leiche des Jungen am 10. Oktober am späteren Fundort an dem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) brannte, sagte Anwalt Andreas Ohm am Mittwoch am Landgericht Rostock.

Gutachten soll Zeitablauf widerlegen

Mit diesem Gutachten will die Verteidigung nachweisen, dass der gesamte Zeitablauf, den die Staatsanwaltschaft in der Indizien-Anklage zugrunde legt, nicht mehr passt. Damit könnte der Angeklagten die Tat nicht mehr angelastet werden.

Gina H. war von 2021 bis August 2025 die Partnerin von Fabians leiblichem Vater. Ihr wird vorgeworfen, den achtjährigen Jungen am 10. Oktober aus Güstrow abgeholt, ihn getötet und seine Leiche an dem Wasserloch auf dem Feld bei Klein Upahl in Brand gesetzt zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe aber in Gänze.

Angeklagte will keine Fragen beantworten

Das hat sie am Montag auch bei ihrer ersten Einlassung, sie verlas eine 96-seitige Erklärung, im Prozess bekräftigt. Sie habe weder die Handynummer von Fabian gehabt, noch habe sie gewusst, dass der Junge an jenem Freitag, den 10. Oktober, allein zu Hause war. Laut seiner Mutter hatte Fabian am 9. Oktober in der Schule Nasenbluten und andere Probleme, wurde aus der Schule abgeholt, und war deshalb auch am 10. Oktober noch allein zu Hause, von wo etwa gegen 10.50 Uhr verschwand.

Nach Einschätzung ihrer Verteidiger haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft wohl schon zu früh auf ihre Mandantin als Tatverdächtige festgelegt. Als ein entscheidendes Detail gilt dabei das Auffinden der Kinderleiche am 14. Oktober, vier Tage nach dem Verschwinden des Jungen.

Zeuge soll erneut gehört werden

Gina H. meldete den Leichenfund am 14. Oktober, obwohl sie bereits am Abend des Vortages zweimal mit Bekannten am gleichen Tümpel war. So wurde im Prozess bekannt, dass sie mit einem Jäger ein heimliches Treffen in dem Gebiet hatte. Es gab mehrere solcher Treffen. Der Jäger sagte als Zeuge aus, dass Gina H. ihn zu dem Tümpel geführt haben soll. Das soll gelogen sein, sagte ihr Anwalt. Nach Angaben der Angeklagten hat der Jäger sie damals zu diesem Wasserloch geführt. Dieser Zeuge sollte noch einmal gehört werden, sagt Verteidiger Thomas Löcker.

Am Mittwoch wurde zudem bekannt, dass das Landgericht das Urteil in dem Mord-Prozess voraussichtlich ohne weitere Antworten der angeklagten Gina H. finden muss. Wie der Nordkurier von den Verteidigern erfuhr, wird die 30-Jährige nach ihrer mehrstündigen Aussage am Montag nun doch keine weiteren Fragen dazu beantworten.

„Das würde sie nicht überstehen“

„Sie würde das gern wollen, aber sie würde das nicht überstehen“, sagte ihr Anwalt Löcker dem Nordkurier. Das für sie kräftezehrende Verlesen ihrer Einlassung habe „irgendwas in ihr ausgelöst“. Außerdem habe sie mitbekommen, dass der Vorsitzende Richter sich gewissermaßen skeptisch zum Wahrheitsgehalt von Teilen ihrer Darstellung geäußert habe.

Gina H. hatte die Vorwürfe am Montag umfassend bestritten und vor allem zwei Bekannte, darunter den Jäger, die mit ihr am 13. Oktober am Fundort der Leiche waren, belastet. Der Richter hatte nach der Aussage von Gina H. erklärt, dass ihre Angaben glaubhafter wären, wenn sie danach auch Fragen beantworten würde. „Das musste er aber sagen“, erklärte Anwalt Löcker.

Der 30-Jährigen, der heimtückischer Mord an Fabian vorgeworfen wird, droht lebenslange Haft. Die Verteidigung hält die Vorwürfe der Anklage aber nicht für haltbar. Der enge zeitliche Ablauf des Verschwindens von Fabian, dessen Tötung und die Inbrandsetzung der Leiche könnten nicht mit dem Tagesablauf ihrer Mandantin in Einklang gebracht werden.

Vortrag des psychiatrischen Gutachters erwartet

Damit könnte der Prozess, dessen 23. Verhandlungstag am Mittwoch lief, einerseits durchaus in absehbarer Zeit zu Ende gehen. Bisher will die Kammer am 10. September das Urteil fällen. Für den 1. September ist der Vortrag des psychiatrischen Gutachters vorgesehen, am 3. September sollen die Plädoyers gehalten werden. Dieser Zeitplan könnte nur noch durch weitere Beweisanregungen, die das Gericht zulässt, verlängert werden. Sicherheitshalber hat Richter Holger Schütt mehrere weitere Termine vorgemerkt, bis Anfang Oktober.