Am 27. August beginnt vor dem Landgericht Rostock der Prozess gegen einen 40-jährigen Deutschen wegen Totschlags. Die Anklage wirft ihm vor, einen 44-jährigen Polen mit einem hammerähnlichen Gegenstand getötet zu haben. Die Leiche des Opfers war Ende Februar in einem Waldstück in der Rostocker Südstadt gefunden worden – versteckt in einer auffälligen gelben Kiste.
Leiche in gelber Kiste entdeckt
Die Kiste war auf ein Gestell mit Rädern montiert. Nach Angaben der Polizei lag die Leiche in dem kleinen Waldstück an der Albert-Einstein-Straße, das häufig von Hundebesitzern genutzt wird. Die Kripo untersuchte den Tatort und konnte dank Zeugenaussagen schnell einen Tatverdächtigen festnehmen. Der Mann kam in Untersuchungshaft.
Die Identität des Opfers war zunächst unklar. Eine daktyloskopische Untersuchung, bei der Finger-, Handflächen- und Fußabdrücke ausgewertet werden, half den Ermittlern. Das Opfer war ein 44-jähriger Pole, der in Stargard geboren wurde und sich überwiegend in Rostock aufgehalten hatte.
Tat soll im November 2025 gewesen sein
Zwischen Leichenfund und Tat sollen mehr als dreieinhalb Monate vergangen sein. Laut Anklage soll die Auseinandersetzung am 10. oder 11. November 2025 stattgefunden haben. Die Leiche soll bis zum 28. Februar versteckt worden sein. Der Angeklagte soll das Opfer mit einem Werkzeug tödlich verletzt haben.
Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts soll das Opfer versucht haben, den Angeklagten zu berauben, um an Drogen zu kommen. Dabei habe das Opfer eine Eisenstange geführt. Der Angeklagte soll ihm die Stange entrissen und ihn dann mit einem hammerähnlichen Gegenstand getötet haben. 30-mal soll er gezielt gegen den Kopf geschlagen haben, was zur massiven Zertrümmerung des Schädels führte. Den Tod soll er zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Prozessauftakt und Hintergründe
Der Prozess gegen Martin T. soll bis zum 9. Oktober dauern. Eine Einlassung zu den Vorwürfen gab es bisher nicht. Der 40-Jährige soll bereits wegen Betäubungsmittel- und Vermögensdelikten vorbestraft sein. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatort soll in der nahen Kleingartenanlage rund um Albert-Einstein-Straße und Pulverturm gewesen sein. Die Entfernung zum Fundort beträgt laut Online-Navigation etwa 450 Meter – ungefähr sechs Minuten zu Fuß, zwei Minuten mit dem Auto oder eine Minute mit dem Rad.