Der Streit um die künftige Kurabgabe in Rostock geht in die nächste Runde. Nachdem die Bürgerschaft Anfang Juli überraschend die Entscheidung über eine neue Satzung vertagt hatte, legt die Stadtverwaltung nun ein Prüfergebnis vor. Dabei zeigt sich: die politischen Vorgaben seien „inhaltlich und finanziell nicht ohne Weiteres miteinander vereinbar“.
Streit um Bus und Bahn
Im Kern geht es um einen politischen Zielkonflikt: Soll die Kurabgabe möglichst niedrig bleiben oder auch weiterhin die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn enthalten?
Pikant ist: Eigentlich sollte die Bürgerschaft bereits Anfang Juli über eine neue Kurabgabesatzung entscheiden. Die von der Verwaltung unter Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Linke) erarbeitete Vorlage sah eine Anhebung der Kurabgabe von derzeit 2,25 auf 3,30 Euro vor - allerdings ohne einen verpflichtenden ÖPNV-Anteil. Nach Einschätzung von Experten war dieses Modell „rechtssicher“ und touristisch belastbar kalkuliert.
SPD, Grüne und Linke sorgen für Wirbel
Kurz vor der Abstimmung stellten SPD, Linke und Grüne jedoch einen Antrag, die Einbindung des öffentlichen Nahverkehrs erneut prüfen zu lassen. Daraufhin wurde die Entscheidung vertagt und die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt.
Mit ihrer jetzt vorgelegten Bewertung macht die Verwaltung deutlich, dass die Bürgerschaft inzwischen Aufträge beschlossen hat, die sich gegenseitig widersprechen und deshalb nicht widerspruchsfrei in einer neuen gemeinsamen Beschlussvorlage umgesetzt werden können.
Auch die Finanzierung bleibt offen
Hinzu komme ein weiteres Problem - die Finanzierung. Bislang fordert die Bürgerschaft, die Kurabgabe auf höchstens drei Euro zu begrenzen.
Nach den bisherigen Berechnungen wäre jedoch bereits ohne zusätzliche Nahverkehrsleistungen eine Abgabe von 3,30 Euro erforderlich. Für eine Deckelung auf drei Euro und gleichzeitig neue Leistungen fehlt laut Verwaltung bislang jede Gegenfinanzierung. „Für diese Zielsetzungen stehen im Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock keine Deckungsquellen zur Verfügung“, heißt es in der Stellungnahme.
Damit nicht genug. Weil die neue Satzung voraussichtlich frühestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, steigt der erwartete Fehlbetrag der Tourismuszentrale für das laufende Jahr auf rund 618.000 Euro.
Sollte sich die Einführung noch weiter verzögern, rechnet die Stadt während der Nebensaison mit zusätzlichen Mindereinnahmen von mindestens 50.000 Euro pro Monat. „In der Hauptsaison ist mit deutlich höheren monatlichen Mindereinnahmen zu rechnen.“
Zwei Varianten sollen den Knoten lösen
Um den politischen Zielkonflikt aufzulösen, will die Verwaltung nun zwei getrennte Beschlussvorlagen in die Gremien geben. Die erste soll die von der Bürgerschaft gewünschte Einbindung des ÖPNV abbilden. Die zweite verzichtet auf einen Nahverkehrsanteil. „Mit dieser Vorlage soll aufgezeigt werden, welche Akzeptanzprobleme bei Gästen und Betrieben sowie welche Wettbewerbsnachteile für den Tourismusstandort Rostock mit einer Einbindung des ÖPNV in die Kurabgabe verbunden sein können.“