AfD erhebt Vorwürfe: Landtagsdirektor-Ausschreibung vor MV-Wahl
AfD: Landtagsdirektor-Ausschreibung vor MV-Wahl kritisiert

Kurz vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern erhebt die AfD schwere Vorwürfe gegen andere Parteien im Schweriner Landtag. Anlass ist die Ausschreibung der Stelle der neuen Landtagsdirektorin oder des neuen Landtagsdirektors. Amtsinhaber Armin Tebben (65) will im Frühjahr 2027 nach 25 Jahren in den Ruhestand gehen. Interessierte können sich noch bis zum 28. August bewerben.

Schlüsselposition in der Parlamentsverwaltung

Der Landtagsdirektor leitet die Verwaltung des Parlaments und hat eine Schlüsselposition gegenüber der politischen Seite des Landtags – an der Spitze steht Präsidentin Birgit Hesse (SPD). Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe B8 dotiert, das entspricht aktuell 12.200 Euro Grundsold monatlich. Besetzt werden soll die Stelle ab dem 1. Mai 2027. Gesucht wird „eine Volljuristin/ein Volljurist mit langjähriger Führungserfahrung“.

AfD: „Verwaltung ist keine Beute der Mehrheit“

Die AfD stört, dass die Bewerbungsfrist noch vor der Landtagswahl endet. Der Vorwurf: SPD, Linke und CDU wollten wohl Fakten schaffen, bevor sich die Mehrheiten womöglich ändern. „Eine unabhängige, politisch neutrale Parlamentsverwaltung ist keine Beute der amtierenden Mehrheit“, erklärt Thore Stein, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD.

Aus dem Landtag kommt die Reaktion, das zeuge wohl von Unwissen bei der AfD. Politische Mehrheiten seien bei der Ernennung einer neuen Verwaltungsspitze in der Praxis unerheblich.

Landtag: Es gilt Prinzip der Bestenauslese

Offiziell heißt es: Ausgewählt werde „der geeignetste Bewerber bzw. die geeignetste Bewerberin“ – und zwar „nach dem verfassungs- und beamtenrechtlichen Prinzip der Bestenauslese“. Dabei seien „Eignung, Befähigung und Leistung“ entscheidend, so ein Sprecher. Daher starte das Verfahren früh, um Zeit zu haben für die beste Wahl. Es müssten Beurteilungen und Sicherheitseinschätzungen eingeholt werden. Wichtig sei: Es handele sich um ein Beamtenverhältnis erst auf Probe, dann auf Lebenszeit. Eine Auswahlentscheidung sei „gerichtlich überprüfbar“.

Dies bringe „Schutz gegen willkürliche Entscheidungen“, erklärt der jetzige Direktor Tebben. Die Entscheidung falle damit sehr wahrscheinlich sowieso erst nach der Wahl. Diese treffe dann der oder die Präsidentin „im Benehmen mit dem Ältestenrat“ des Landtags. In diesem Gremium sitzen Spitzenvertreter aller Fraktionen – aktuell: SPD und Linke je 2, AfD, CDU und Grüne je 1. Bei Dissens könne ein Präsident oder eine Präsidentin überstimmen. Dies sei aber „in noch keinem Parlament vorgekommen“.