In Mecklenburg-Vorpommern erhalten nur etwa 38 Prozent der Kinder, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, die Leistung für soziale Teilhabe. Das zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Rund 21.000 Kinder im Alter zwischen sechs und 15 Jahren hätten Anspruch auf die Unterstützung von maximal 15 Euro monatlich, etwa für Vereinsbeiträge.
Bundesweiter Vergleich
Damit belegt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit den zweiten Platz – nur in Schleswig-Holstein ist die Nutzung höher. Schlusslicht ist Rheinland-Pfalz, wo über 90 Prozent der Berechtigten das Geld nicht beantragen.
Hürden bei der Beantragung
Sarah Menne von der Bertelsmann-Stiftung nennt als Gründe „sehr viele Hürden“: Familien müssten erst von der Leistung wissen, dann die zuständige Stelle finden – die je nach Kommune unterschiedlich sei – und komplizierte Anträge mit Nachweisen ausfüllen. „Also viele Hürden für einen Betrag, der eigentlich selbstverständlich sein müsste“, so Menne.
Die alleinerziehende Mutter Jacqueline Gabbe aus Schwerin berichtet, dass bereits fehlende Internetverbindung oder Drucker die Beantragung erschweren. Zudem müsse der mehrseitige Antrag für jedes Kind einzeln und regelmäßig neu ausgefüllt werden. Auch Scham spiele eine Rolle: Viele Eltern fürchteten einen „Stempel“, weil sie auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Reaktion der Stadt Schwerin
Manja Block, Kassenwartin beim Burgseeverein Schwerin, kennt auch Unwissen als Faktor: Ein Vater habe die Mitgliedschaft seiner Kinder gekündigt, weil er sich 90 Euro im Quartal nicht leisten könne, obwohl er bei Sozialleistungen Anspruch auf BuT hätte.
Die Stadt Schwerin als zuständige Kommune wünscht sich eine digitale Kommunikation zwischen Behörden, um den „Papierkrieg“ zu reduzieren. Bereits jetzt wurde der Austausch mit der Familienkasse intensiviert, um Familien besser zu informieren. Da das BuT ein Bundesgesetz ist, liegen die Vorgaben in Berlin – die Stadt kann nur informieren und abwickeln.