Ermittlungen gegen CDU-Politiker Bareiß nach Unfall mit Verletzten
Ermittlungen gegen CDU-Politiker Bareiß nach Unfall

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat ein Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß eingeleitet. Es besteht der Verdacht der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung nach einem schweren Unfall auf der B27 bei Hechingen.

Immunität aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte am 29. Juli vom Büro der Bundestagspräsidentin die Zugangsbestätigung erhalten, dass der Antrag auf Aufhebung der Immunität von Bareiß eingetroffen ist. Das bestätigte Staatsanwalt Philipp Wissmann, stellvertretender Pressesprecher der Behörde. Die 48-Stunden-Regel habe seit dem 29. Juli gegolten, der Antrag sei geprüft und bejaht worden.

„Wir haben deshalb auch erst heute am frühen Freitagnachmittag mit den Ermittlungen begonnen“, so Wissmann.

Blutprobe legt Verdacht nahe

Wissmann erklärte, dass Bareiß zum Zeitpunkt des Unfalls wohl nicht unter Alkoholeinfluss gestanden habe. Allerdings stehe der Verdacht im Raum, dass er unter Einfluss eines synthetischen Betäubungsmittels gestanden haben könnte. Nähere Angaben machte der Staatsanwalt nicht, nur: „Es war offensichtlich kein verschreibungspflichtiges Medikament.“

Unfall mit vier Verletzten

Bei dem Unfall am 12. Juli wurden Bareiß und drei weitere Insassen des beteiligten Fahrzeugs verletzt. Der Politiker musste aus seinem VW Tiguan befreit werden. Später berichtete er von Rippenbrüchen und den Folgen des Unfalls.

Bareiß äußert sich zu den Vorwürfen

Zu einer möglichen Aufhebung der Immunität schwieg er zunächst. Weder die CDU Baden-Württemberg noch die CDU-Bundestagsfraktion sollen bis Donnerstagabend von dem bevorstehenden Schritt gewusst haben – oder es wurde Stillschweigen vereinbart.

Bareiß sagte unserer Redaktion: „Ich habe im Laufe des Donnerstags erstmalig durch Dritte von den mir gegenüber erhobenen Vorwürfe erfahren und muss mich jetzt zunächst einmal dazu informieren.“

Staatsanwaltschaft verteidigt Verfahrensdauer

Zu dem Vorwurf, die Behörde habe Details zurückgehalten und keine Ergebnisse der Blutprobe herausgegeben, sagte Wissmann: „Es hat zwar tatsächlich längere Zeit benötigt, bis alle Laborergebnisse vorhanden waren.“ Das sei der Komplexität der Untersuchungen geschuldet gewesen. „Von Seiten der Staatsanwaltschaft Hechingen gab es keinen Grund, zu mauern.“

Verfahren gegen Abgeordnete seien immer „ganz spezielle Themen, denn die Immunität ist ein sehr hohes Gut“. Man müsse dabei „Sensibilität walten lassen und den Persönlichkeitsschutz im Blick behalten“.

Die Immunität schützt Bundestagsabgeordnete davor, ohne Zustimmung des Parlaments wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Sie ist in Artikel 46 des Grundgesetzes geregelt. Der Bundestag kann die Immunität auf Antrag der zuständigen Behörden aufheben.