In Mecklenburg-Vorpommern können Schülerinnen und Schüler diese Woche an zahlreichen Schulen auf Probe an der Landtagswahl teilnehmen. Die Juniorwahl soll grundlegende demokratische Prozesse verständlich machen. Am Gymnasium Teterow bereitet die Klasse 11 die diesjährige Juniorwahl vor. Alle Klassen von 7 bis 12 der Europaschule nehmen an der „Landtagswahl auf Probe“ teil.
Schüler werben für die Wahl
Nele und Maja schreiben Plakate und schneiden kurze Videos für Social Media, um auf die Wahl aufmerksam zu machen. „Es ist ja wichtig, dass alle Parteien gezeigt werden und nicht eine Partei in den Vorder- oder Hintergrund rückt“, sagt Nele. Maja ergänzt: „Die Juniorwahl soll ja neutral sein.“
Das Wort „neutral“ oder „Neutralität“ steht in keinem Schulgesetz. Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes und einziges Bundesland den sogenannten Beutelsbacher Konsens in einer 8. Novelle in seinem Schulgesetz verankert. Schulen sind damit verpflichtet, politische Bildung ergebnisoffen zu gestalten und demokratische Werte zu vermitteln. Kontroverse Themen aus Wissenschaft und Politik sind in der Schule kontrovers darzustellen. Lehrkräfte sollen dadurch Rechtssicherheit für ihre Unterrichtsgestaltung bekommen.
Lehrer zwischen Neutralität und Meinung
Nach dem Beutelsbacher Konsens sollen Lehrer Meinungsvielfalt fördern. Verfassungsfeindliche Aussagen sollen nicht unwidersprochen bleiben. Sozialkundelehrer Benjamin Nerling spricht von einem „Mythos“, denn Neutralität sei für Lehrkräfte nicht möglich: „Ich muss auch meine Meinung sagen. Wenn ich das nicht dürfte, dann müsste ich Hass und Hetze tolerieren oder alle Sachen, die gegen unsere Demokratie sind.“ In der Praxis bedeute das: Alle Parteien und ihre Programme werden gleichwertig behandelt – aber mit Blick auf das Grundgesetz kritisch besprochen.
Die Landeszentralen für politische Bildung sehen sich selbst als „nicht neutral“ und starteten im August eine gleichnamige Kampagne in allen Bundesländern. „Der ganze Begriff ist verkehrt, weil er auf einen falschen Pfad führt“, sagt der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung in MV, Jochen Schmidt. „Mit Blick auf das Grundgesetz und die Werteordnung gibt es nichts zu verhandeln, da können wir nicht neutral sein.“
Rekordbeteiligung bei Juniorwahl
Die Juniorwahlen werden über die Landeszentrale organisiert – in diesem Jahr mit einer Rekordanmeldung: 208 weiterführende Schulen im Land nehmen teil. Für die politische Bildung gelte: „Ich muss überparteilich sein, aber das hat Grenzen. Wenn ich den Eindruck habe, da sind Positionen in dem ein oder anderen Wahlprogramm, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, dann kann und muss ich das klar benennen“, sagt Jochen Schmidt.
Bis vor etwa zehn Jahren tauchte das Wort „Neutralität“ in der politischen Bildungsarbeit nicht auf, sagt Jochen Schmidt – erst im Zusammenhang mit sogenannten Meldeportalen. Die AfD versucht seit 2018 in mehreren Bundesländern solche Portale einzurichten, über die Schüler und Eltern parteikritische Lehrkräfte anonym melden können. Die Partei argumentiert, Lehrkräfte seien als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst zur politischen Neutralität verpflichtet, die systematisch zu Lasten der AfD verletzt werde. In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein solches Portal von Datenschutzbehörden und vom Verwaltungsgericht Schwerin als rechtswidrig eingestuft und verboten. In Niedersachsen gibt es ein solches Portal noch.
Schulrechtler: Verunsicherung mit Folgen
Der Hamburger Schulrechtler Prof. Felix Wirth Hanschmann sagt, das habe bundesweit für Verunsicherung gesorgt – bei Lehrkräften, in Schulämtern und in den Kultusministerien. „Diese Verunsicherung führt dazu, dass Lehrerinnen und Lehrer sich eben nicht mehr klar positionieren und nicht wissen, was sie sagen dürfen und was sie nicht sagen dürfen.“ Mit Blick auf den Auftrag von Schule sei das verheerend, denn die Schule müsse die Werte des Grundgesetzes vermitteln.
Felix Wirth Hanschmann berät Schulen auch in der Frage, wo die Linie zwischen politischer Bildung und Indoktrination verläuft. Der Beutelsbacher Konsens beschreibt ein „Überwältigungsverbot“: Schüler dürfen nicht mit Meinungen überrumpelt und so an der „Gewinnung eines selbstständigen Urteils“ gehindert werden. Wo die Grenze verläuft, könne schwierig sein, sagt Wirth Hanschmann, aber: „Wenn man im Hintergrund die Überlegung hat, dass man den Raum für offene und kontroverse Diskussionen öffnen muss und seine eigene Meinung als Lehrkraft nicht als absolut darstellt, dann ist es hinreichend zu sagen, das ist keine Überwältigung.“
Schulleiter Mathias Kobi will einen sicheren Raum für kontroverse Diskussionen schaffen. Als Geschichtslehrer erlebe er selten, dass er widersprechen oder Grenzen aufzeigen muss: „Es ist eher andersrum, dass ich die Schüler auffordere, dass wirklich alle Meinungen gewollt sind.“ Bei der letzten Juniorwahl am Teterower Gymnasium Anfang 2025 haben gemäß dem Bundestrend mehr Schüler die AfD und die Linke gewählt. „Man merkt es am Auftreten, an der Kleidung, an den Frisuren, wenn Schüler sich anders orientieren und man muss da deutlich sagen ‚Egal welche Meinung du hast, du kannst die hier äußern, ohne irgendwelche Nachteile zu erwarten‘“, sagt Mathias Kobi. Am Ende würden die Schüler ihre Entscheidung selbst treffen.
Auch im Unterricht von Benjamin Nerling werden kontroverse Themen diskutiert – zum Beispiel das Pro und Kontra eines möglichen AfD-Parteiverbots. „Dabei hatte ich auch gefragt, wo die freie Meinungsäußerung endet“, erzählt Nerling. „Eine Schülerin sagte, ‚Dort wo Artikel 1 im Grundgesetz beginnt‘ und das fand ich eigentlich die beste Antwort.“