Der Landesrechnungshof von Mecklenburg-Vorpommern wirft der AfD-Landtagsfraktion vor, Steuergeld für den Wahlkampf der Partei zu missbrauchen. In einem Schreiben an die Fraktion, das der Redaktion vorliegt, werden zwei Beiträge in sozialen Netzwerken beanstandet.
Zwei beanstandete Posts
Konkret geht es um einen Beitrag mit dem Titel „Die blaue Welle“, der für einen Podcast mit Leif-Erik Holm und Petra Federau wirbt. Holm ist nicht Mitglied der Fraktion. Zudem wird eine „Sommertour“ von AfD-Fraktionschef Enrico Schult angekündigt, der auch Spitzenkandidat der Partei zur Landtagswahl ist.
Rechnungshof-Präsidentin Martina Johannsen schreibt an Schult, Fraktionen dürften in der Wahlkampfzeit ihre Öffentlichkeitsarbeit „nicht mehr verstärken“. Sie verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sechs Wochen vor der Wahl gälten strengere Regeln.
„Keine zulässige Öffentlichkeitsarbeit“
Die genannten Posts seien „keine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion“, so Johannsen. Beide Fälle hätten „wahlwerbenden Charakter“. Zweckentfremdete Mittel könnte der Landtag zurückfordern. Die Werbung sei einzustellen.
SPD-Fraktionschef Julian Barlen reagiert scharf: „Die AfD verstößt gegen Recht und Gesetz und missbraucht Steuergeld. Dazu muss Herr Holm sich erklären.“ Holm sei zwar Kandidat, aber nicht Mitglied der Fraktion. Schult sei „im Wahlkampf natürlich immer als Spitzenkandidat der AfD unterwegs“. Daher müsse die Werbung „von der AfD und nicht aus Landtagsmitteln finanziert werden“.
AfD kündigt Einstellung an
Enrico Schult sagt: „Einen wahlwerbenden Charakter unserer fortgesetzten Fraktionsarbeit erkenne ich nicht.“ Es sei für ihn selbstverständlich gewesen, sich bei Verbänden und Wirtschaft als neuer Fraktionschef vorzustellen und „die Vernetzung der Fraktion auch in der Sommerpause weiterzuführen“. Den Podcast gebe es schon seit März. „Ich nehme das Schreiben des Landesrechnungshofs aber ernst“, so Schult. Man werde Podcast und Sommertour einstellen.
Schult nennt die Öffentlichkeitsarbeit anderer Fraktionen „ähnlich problematisch“. Beim Rechnungshof gibt es derzeit keine weiteren Fälle.