Das Landgericht Neubrandenburg hat den 46-jährigen Handwerker, der als Hauptverdächtiger einer größeren Drogen-Razzia im Zusammenhang mit Rocker-Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern und Nordbrandenburg galt, zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der Mann aus dem Bandidos-Milieu wurde wegen „bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“ sowie Verstoß gegen das Waffen- und das Arzneimittelgesetz schuldig gesprochen. Der seit einem halben Jahr bestehende Haftbefehl wurde gegen Auflagen aufgehoben, sodass der Verurteilte vorerst auf freiem Fuß bleibt.
Umfassendes Geständnis führt zu Urteil
Dem Urteil war eine Verständigung zwischen allen Seiten vorausgegangen. Bei einem Geständnis waren dem Angeklagten höchstens drei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe zugesichert worden. Der 46-Jährige, der früher ein in der Region bekannter Fußballer war, legte ein für Rocker-Verhältnisse umfassendes Geständnis ab. Seine familiären Bindungen in Neubrandenburg und seine Angaben, dass er sein Leben ändern und „wieder ein Vorbild für seine Kinder sein“ wolle, veranlassten Richter Norman Golinski, den Haftbefehl aufzuheben.
Razzia im Februar 2026
Im Februar 2026 hatte die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Rostock etliche Wohnungen und Immobilien nördlich von Berlin durchsuchen lassen. Bei der Razzia waren etwa 80 Beamte im Einsatz, nach monatelangen Überwachungen wegen Drogengeschäften und Strafgeldkriminalität im Bandidos-Milieu. Insgesamt gab es 13 Tatverdächtige im Alter von 22 bis 52 Jahren, angeklagt wurde bisher nur der Handwerker. Bei ihm wurden unter anderem 177 Gramm Kokain, mehr als 1,2 Kilogramm Marihuana, zwei Schießkugelschreiber, eine schussbereite Beretta-Pistole sowie eine größere Menge an Patronen und mehrere hundert Tabletten gefunden.
Verfahren und Auflagen
Der Angeklagte räumte ein, auch mit Potenz- und Schlafmitteln gehandelt zu haben. Er gab an, seit Jahren vor allem Amphetamine und Kokain konsumiert zu haben, um seine komplizierte familiäre Situation und gesundheitliche Probleme mit dem Rücken zu vergessen. Der Neubrandenburger hatte zunächst in der Region Bonn und später in Neubrandenburg eine eigene Bauhandwerker-Firma. In Nordrhein-Westfalen kam er mit den Bandidos in Kontakt. Mit dem Hafturteil blieb die Kammer genau in der Mitte der Forderungen: Drei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und drei Monate über der Forderung der Verteidiger. Der Verurteilte muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und zweimal pro Woche einen Drogentest absolvieren, bis er seine Haftstrafe antritt. Der Bandidos-MC Neubrandenburg und dessen Unterstützer stehen seit Jahren wegen Drogendelikten und Erpressung im Fokus der Ermittler.