Verbraucherzentrale warnt vor Werbebrief zu Smart-Meter-Installation
Verbraucherzentrale warnt vor Werbebrief zu Smart Metern

In Sternberg sind derzeit Briefe der DMG Deutsche Messwesen GmbH im Umlauf, die den kostenlosen Einbau von Smart Metern ankündigen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnt vor dem Angebot und rät, die Schreiben genau zu prüfen.

Worum geht es in dem Schreiben?

Der Brief mit dem Betreff „Wichtige Information für Ihr Haus“ informiert Empfänger darüber, dass die Installation von Smart Metern in den kommenden sechs Wochen geplant sei. Absender ist die DMG Deutsche Messwesen GmbH. Die Firma verspricht eine kostenlose Installation, im Kleingedruckten heißt es jedoch: „Der Messstellenbetrieb durch DMG Deutsche Messwesen kostet 99 Euro brutto im Jahr.“

Die Verbraucherzentrale MV weist darauf hin, dass das Schreiben den Eindruck erweckt, Hausbesitzer mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox könnten durch den Einbau automatisch von einem um 105 Euro verringerten Netzentgelt profitieren. Dies gelte jedoch nur für Haushalte, die neben einem Smart Meter auch über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verfügen, betont Klaus Schmiedek, Leiter Fachbereich Recht bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Wer ist zum Einbau verpflichtet?

Nicht alle Haushalte müssen ein Smart Meter installieren lassen. Vorgeschrieben ist der Einbau nur bei einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Jahresverbrauch von vier Personen in einem Einfamilienhaus ohne elektrische Warmwasseraufbereitung liegt laut Stromspiegel-Statistik bei 3800 kWh. Auch Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen über sieben Kilowatt Nennleistung sowie mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen sind gesetzlich verpflichtet.

Die Pflicht zum Einbau liegt allein bei den örtlichen Messstellenbetreibern. In der Region ist das die Wemag Netz GmbH. Die Preise wettbewerblicher Betreiber wie der DMG sind nicht reguliert, die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten nicht.

Was rät die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale rät, sich durch solche Schreiben nicht unter Druck setzen zu lassen. „Verbraucher sind natürlich nicht dazu verpflichtet, das genannte Angebot anzunehmen. Wer sich für die Installation eines Smart Meters interessiert, sollte vielmehr verschiedene Angebote für die Installation und den Betrieb eines solchen Gerätes vergleichen, um die für sich wirtschaftlichste Lösung zu finden“, erklärt Klaus Schmiedek.

Bei einem grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten für Verbrauche zwischen 10.000 und 20.000 kWh derzeit eine gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro pro Jahr. Bis Ende 2032 bleibt noch genug Zeit für die Entscheidung.