Die Störung eines AfD-Parteitages im Jahr 2023 in Neubrandenburg bleibt für einen jungen Mann ohne strafrechtliche Folgen. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat das Strafverfahren gegen den 27-jährigen Rostocker am Donnerstag „wegen geringer Schuld“ eingestellt, auch ohne Auflagen. Damit muss der Mann nun doch keine Geldstrafe von 300 Euro zahlen, die die Staatsanwaltschaft zunächst in einem Strafbefehl verlangt hatte. Gegen den Strafbefehl hatte der Mann, der zu seinen „persönlichen Verhältnissen“ keine Angaben machte, Einspruch eingelegt.
Sturm auf die Bühne mit Transparent
Er und eine „zweite Person“ hatten sich am 4. November 2023 in den HKB-Saal in Neubrandenburg gesetzt und waren dann plötzlich mit einem Transparent auf oder vor die Bühne gestürmt. Dieses hatte die Aufschrift „Braunkraut bleibt Braunkraut“ und „Nazi bleibt Nazi“.
„Das haben die Beiden schnell entrollt, die müssen gut trainiert gewesen sein“, sagte der Zeuge Jens Kühnel am Donnerstag. Der Stralsunder hat eine Veranstaltungsagentur und war - nicht zum ersten Mal - für die Organisation des Parteitages verantwortlich. Er und einige Sicherheitsleute haben die Beiden samt Banner dann zur Polizei nach draußen gebracht. Da habe ihm der damalige Sprecher der Alternative für Deutschland in MV, Leif-Erik Holm, noch zugerufen, dass er nicht die Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs vergessen solle.
Strafbefehl und Einspruch
Auf dem Neubrandenburger Marktplatz hatten damals mehrere Gruppierungen gegen den AfD-Parteitag protestiert. Im Nachgang des Vorfalls erließ das Amtsgericht noch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den 27-Jährigen. Diesen wollte dieser aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. So kam es zum Prozess.
Der Angeklagte sah sich bereits zu Prozessbeginn im Juli moralisch im Recht und gab ein politisches Statement ab. Wenn man „Nazis“ – wie er die AfD-Leute bezeichnete – ungestört agieren lasse, dann könnte sich deren Meinung in der Gesellschaft manifestieren. „Wenn eine rechtsextreme Partei in eine Landesregierung einzieht, dann betrifft das alle“, warnte der Angeklagte und bekam Beifall von Gleichgesinnten im Saal. Umfragen zufolge könnte die Partei im September die stärkste Kraft in den Landtagen von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden.
Einstellung nach Rechtsgespräch
Allerdings wollte er zu dieser Störaktion vor Gericht nicht stehen. Denn er sagte nicht, dass er einer der Störer mit Transparent war. Der Zeuge erkannte ihn nun aber wieder. Die Störung soll - so Organisationschef Kühnel - etwa drei bis fünf Minuten gedauert haben.
Der Einstellung des Verfahrens ging am Donnerstag nach der Zeugenanhörung ein längeres Rechtsgespräch zwischen allen Seiten voraus, bei dem die Öffentlichkeit den Gerichtssaal verlassen musste. „Das Verfahren wird nach Paragraf 153 Absatz zwei eingestellt“, sagte Richterin Scharner danach. Dieser Einstellung hätten die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Angeklagte, sowie seine beiden rechtlichen Berater, zugestimmt. Für die AfD hatte das Ganze auch Folgen: Seither gibt es bei allen solchen Veranstaltungen auch Taschenkontrollen, sagte der Zeuge.