Diesel-Transport gestoppt: Polizei entdeckt zahlreiche Gefahrgut-Mängel
Diesel-Transport gestoppt: Polizei entdeckt zahlreiche Mängel

Ein Pritschenwagen eines Landwirtschaftsunternehmens aus dem Raum Jarmen wurde an der L271 bei Zachariae gestoppt. Die Polizei stellte zahlreiche Mängel bei der Beförderung von Dieselkraftstoff fest. Gegen den Fahrer läuft eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, auch die Firma wird in die Ermittlungen einbezogen. Nach Einschätzung der Polizei ist mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich zu rechnen.

Kontrolle nahe Demmin

Das Polizeipräsidium Neubrandenburg informierte am Donnerstag über die Kontrolle der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow. Die Beamten stoppten den Pritschenwagen am Dienstag gegen 9 Uhr an der L271 im Bereich Zachariae, Gemeinde Siedenbrünzow, unweit von Demmin. Auf der Ladefläche befand sich ein Dieseltank. Der Inhalt war zur Betankung von Traktoren und Mähdreschern auf einem Feld gedacht.

Grundsätzlich dürfen Landwirte im Rahmen einer Gefahrgut-Freistellung Kraftstoff für die eigene betriebliche Verwendung transportieren. Dabei gelten jedoch klare Sicherheitsvorschriften, um bei Unfällen Gefahren zu verhindern.

Schwerwiegende Mängel festgestellt

„Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass zahlreiche dieser Vorgaben nicht eingehalten wurden“, berichtete die Pressestelle. Es fehlten unter anderem vorgeschriebene Kennzeichnungen und erforderliche Ausrüstungsgegenstände wie ein geeigneter Feuerlöscher. „Auch die notwendigen Unterlagen für die Beförderung des Gefahrguts konnten nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden. Darüber hinaus gab es Beanstandungen bei der Ladungssicherung und beim verwendeten Behälter.“

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt des Kleintransporters und leiteten Ermittlungen ein. „Wer Diesel zum Feld bringt, muss dafür sorgen, dass der Kraftstoff sicher verpackt, korrekt gekennzeichnet und ausreichend gesichert transportiert wird“, mahnte die Polizei.

Vorgaben für Diesel-Transporte

Für den Transport von Dieselkraftstoff gelten unter anderem Vorgaben zur Kennzeichnung des Behälters mit der UN-Nummer 1202, dem Gefahrzettel der Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten sowie dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe. Die Pressestelle wies zudem auf Mengenbeschränkungen hin: „Für Diesel gilt bei der Beförderung in Versandstücken eine Höchstmenge von 1.000 Litern je Beförderungseinheit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen der Freistellung eingehalten werden. Für Benzin liegt die entsprechende Grenze bei 333 Litern.“