Staatsschutz ermittelt gegen Bürgermeister wegen verbotenem Lied
Ermittlungen gegen Bürgermeister wegen Nazi-Lied

Die Ermittlungen des Staatsschutzes in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) richten sich gegen einen 58-jährigen Mann aus Bugewitz. Ihm wird vorgeworfen, in seinem WhatsApp-Status das verbotene „Horst-Wessel-Lied“ verbreitet zu haben. Eine Polizeisprecherin bestätigte die Ermittlungen gegenüber dem NDR.

Bürgermeister soll Vorfall als Missgeschick bezeichnet haben

Nach Informationen des Nordkurier, der zuerst berichtete, handelt es sich bei dem Beschuldigten um den Bürgermeister der Gemeinde, Lutz Lehmann (Wählergruppe Am Mühlengraben). Der Zeitung gegenüber habe Lehmann den Vorfall als Missgeschick geschildert. Ihm sei ein YouTube-Link mit dem Lied zugespielt worden. Als er erkannt habe, was das sei, habe er die Nachricht sofort geschlossen, und dabei sei das Lied dann wohl irgendwie im Status gelandet.

Verbotenes Lied seit 1945

Das Kampflied der SA und spätere Parteihymne der NSDAP ist seit 1945 verboten. Es darf nicht gesungen und sein Text nicht verbreitet werden. Die Anzeige wurde am Montag bei der Polizei erstattet.