Falsche MV-Fahnen: Wasserpolizei warnt vor Flaggenmissbrauch
Falsche MV-Fahnen: Wasserpolizei warnt

Die Landeswasserschutzpolizei von Mecklenburg-Vorpommern hat in letzter Zeit vermehrt Verstöße gegen das Flaggenrecht festgestellt. Betroffen sind vor allem Bootsführer auf den Binnenseen, die die Landesflagge mit den beiden Wappen führen – das ist nur Behörden erlaubt.

Farben und Wappen der Landesflagge

Die Landesflagge von Mecklenburg-Vorpommern zeigt von oben nach unten die Farben Ultramarin, Weiß, Gelb, Weiß und Zinnoberrot. Sie stehen für die beiden Landesteile: Das Blau erinnert an Ostsee und Himmel, das Gelb an die Rapsfelder und das Rot an den Backstein. Viele Häuser und Schiffe schmücken sich mit dieser Fahne.

Strafbarer Fahnen-Missbrauch

Laut Landeswasserschutzpolizei liegt ein strafrechtlich relevanter Fahnen-Missbrauch vor, wenn die Landesfahne zusätzlich die beiden MV-Wappen trägt – den mecklenburgischen Stier und den vorpommerschen Greif. Damit wird sie zur Landesdienstflagge, die laut Flaggenrechtsgesetz ausschließlich Behörden führen dürfen. Vielen Bootsführern sei das nicht bewusst, was zu Diskussionen mit Wasserpolizisten führen kann.

Auch ähnliche Fahnen verboten

Nicht erlaubt sind auch Fahnen, die der Landesdienstflagge nur ähneln, sowie die Bundesdienstflagge (Schwarz-Rot-Gold mit Bundesadler). Ebenso wenig darf eine ramponierte Deutschlandfahne gezeigt werden. Laut Flaggenrecht muss die Flagge in ordentlichem Zustand sein – ein Verstoß liegt schon vor, wenn die Flagge wegen schlechter Beschaffenheit nicht mehr richtig erkannt werden kann.