Das Landgericht Stralsund hat am Donnerstag einen 35-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Tötung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Richter sahen es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar in Wolgast einen Bekannten mit einem Messer angegriffen und schwer am Hals verletzt hatte. Das 57-jährige Opfer konnte zunächst nur durch eine Not-Operation an der Aorta gerettet werden, verstarb aber zwei Monate später an einer Herzerkrankung. Laut Gutachten steht der Tod nicht im Zusammenhang mit dem Messerangriff.
Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
Die Richter begründeten den Freispruch damit, dass der Angeklagte sowohl derzeit als auch zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Damit ist er nicht schuldfähig und kann nicht bestraft werden, heißt es im Urteil. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft.
Einweisung in geschlossene Einrichtung
Die Richter haben den 35-Jährigen in eine geschlossene Einrichtung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen, wo er auf unbestimmte Zeit behandelt werden soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Prozess um versuchte Tötung: Angeklagter schweigt
Am ersten Prozesstag sind blutige Details zur Tat bekannt geworden. Tatverdächtiger und späteres Opfer kannten sich aus der Haft.