Das Amtsgericht Pasewalk hat den Anwalt und langjährigen NPD-Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski wegen „Verwahrungsbruchs“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 67-Jährige, der weiterhin für die rechte Nachfolgepartei „Die Heimat“ im Kreistag Vorpommern-Greifswald und in der Anklamer Stadtvertretung sitzt, hatte zwischen 2024 und Mai 2025 Akten in drei Fällen zu lange behalten und sie dadurch der „dienstlichen Verfügung entzogen“, erklärte Richter Gerald Fleckenstein in der Urteilsbegründung.
Hintergrund des Verfahrens
Den Vorwurf der „Strafvereitelung im Amt“, der zunächst ebenfalls angeklagt war, ließ der Richter fallen. Wegen der fehlenden Akten der Staatsanwaltschaften Rostock, Stralsund und Neubrandenburg war es im Mai 2025 zu einer Durchsuchung bei dem Rechtsanwalt in Anklam gekommen. Andrejewski ist seit 2008 Anwalt und gehörte lange Jahre zur Führung der rechtsextremen NPD in Mecklenburg-Vorpommern. Bundesweit bekannt wurde er, weil er die als „verfassungsfeindlich“ eingestufte Partei im NPD-Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht vertrat, das 2017 jedoch kein Parteiverbot nach sich zog. Von 2006 bis 2016 war er im Landtag in Schwerin.
Aussagen des Angeklagten und Zeugen
Im Prozess räumte Andrejewski ein, dass die Akten in den drei Fällen – es ging unter anderem um Beleidigung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz – zu lange bei ihm waren. Das sei aber krankheitsbedingt passiert. „Ich war mir dessen nicht bewusst, dass da noch Akten waren“, sagte der Angeklagte. Er sei 2024/2025 schwer erkrankt gewesen. „Ich habe wegen Schlafmangels neben mir gestanden“, beschrieb der 67-Jährige seine Lage. In der Kanzlei habe es zu der Zeit kein Personal mehr gegeben. Eine „Strafvereitelung“ habe er nie vorgehabt. Wenn er das gewollt hätte, hätte er die Akten verschwinden lassen, sagte der Anwalt.
Auf die Frage des Richters, warum er keinen Vertreter benannt habe, was auch über die Anwaltskammer hätte geregelt werden können, begründete der Angeklagte dies mit seinem über Monate schwierigen Gesundheitszustand: „Ich konnte mich zu nichts aufraffen“. Er habe aber immer auf Besserung gehofft. Zwei Polizisten als Zeugen bestätigten im Gericht, dass der Mann bei der Durchsuchung zuletzt einen kranken Eindruck und die Räumlichkeiten einen etwas verwahrlosten Eindruck gemacht hätten. „Ich habe lieber eine Maske aufgesetzt“, sagte ein 38-jähriger Polizist als Zeuge.
Urteil und Rechtsmittel
Am Ende fanden sich alle vermissten Akten wieder an. Die Unterlagen für einen Fall fanden die Beamten sofort, die Unterlagen für die zwei anderen über Monate ausstehenden Fälle reichte Andrejewski zügig nach. Der Richter verhängte wegen „Verwahrungsbruchs“ eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Euro, also 2400 Euro. Damit blieb er um 1200 Euro unter der Forderung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die 90 Tagessätze zu je 40 Euro verlangt hatte. Auch die Staatsanwaltschaft ließ den Vorwurf der „Strafvereitelung im Amt“ fallen.
Der Angeklagte nannte das monatelange Zurückhalten der Akten „rein krankheitsbedingt“ und wollte einen Freispruch. Inzwischen hat er Rechtsmittel gegen die Geldstrafe eingelegt. Damit müsste sich das Landgericht in einem Berufungsverfahren erneut mit dem Fall beschäftigen. Das würde aber erst 2027 etwas werden, wenn Andrejewski seine Anwaltszulassung dann schon abgegeben haben will.