Ein 35-jähriger Mann aus Wolgast in Vorpommern ist wegen einer Messerattacke vom Landgericht Stralsund dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Der Mann hatte in der Nacht zum 27. Januar 2026 einen 57-Jährigen lebensgefährlich verletzt. Das Gericht stufte ihn wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig ein.
Dauerhafte Unterbringung beschlossen
„Der Angeklagte gilt als gefährlich für die Allgemeinheit“, sagte Gerichtssprecher Olaf Witt. Der 35-Jährige werde nach Empfehlung eines Sachverständigen dauerhaft in ein Psychiatrie-Krankenhaus eingewiesen. „Er lebt in einer Art Parallelwelt“, so Witt.
Die Tat ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus in Wolgast. Kurz nach Mitternacht klingelte der Angeklagte an der Wohnungstür seines flüchtigen Bekannten. Als dieser die Tür einen Spalt breit öffnete, stach der 35-Jährige sofort zu. Das Messer traf den 57-Jährigen an der Halsseite und verletzte eine Halsschlagader.
Opfer stirbt später an anderer Krankheit
Der Geschädigte überlebte die Tat dank einer Notoperation. Er starb jedoch knapp drei Monate später an einer anderen Krankheit. Richterin Ulla Riedelsheimer erläuterte, der Tod habe wohl nichts mit dem Messerstich zu tun gehabt.
Der Angeklagte gab im Prozess mehrere wirre Erklärungen für die Tat ab. Er habe Gras kaufen wollen, den Mann nur erschrecken wollen oder ihn vor Tuberkulose warnen wollen. Auch von Eifersucht war die Rede. Der 57-Jährige hatte zuvor ausgesagt, er habe den Angeklagten nur flüchtig gekannt und ihn nie allein in die Wohnung gelassen.
Festnahme und Tatwaffe
Nach der Tat floh der 35-Jährige in die elterliche Wohnung, wo ihn die Polizei etwa eine Stunde später festnahm. Die Tatwaffe, ein kleines spitzes Messer, war in einer runden Metall-Gürtelschnalle versteckt. Darauf wies erst Verteidiger Thomas Ehmke hin.
Wegen seiner psychischen Erkrankung wurde der Mann als nicht steuerungsfähig und schuldunfähig eingestuft und vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Richterin Riedelsheimer wies ihn jedoch in ein Psychiatrie-Krankenhaus ein. Er werde erst entlassen, wenn er als geheilt gilt.