Deutsch-polnischer Mordfall: Tatverdächtiger festgenommen und übergeben
Mordfall Stettin: Tatverdächtiger in Deutschland gefasst

Nach dem gewaltsamen Tod einer 38 Jahre alten Frau in Stettin ist ein in Deutschland festgenommener Tatverdächtiger an die polnischen Behörden übergeben worden. Der Mann befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Hintergrund des Beschuldigten

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um Seweryn M. Nach Recherchen der polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ ist er ein ehemaliger Soldat und soll bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein. Nun steht ein wesentlich schwerwiegenderer Vorwurf im Raum: Die Stettiner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Frau getötet zu haben.

Der Fall beginnt in Stettin

Der Fall beginnt in der Nacht vom 12. auf den 13. April 2026. Schauplatz ist ein Gebäude an der Malczewskiego-Straße in Stettin. Das auffällige Haus ist vielen Einwohnern unter dem Spitznamen „Kanapka“, auf Deutsch „Sandwich“, bekannt.

Dort wird wenige Stunden nach der mutmaßlichen Tat die Leiche einer 38 Jahre alten Frau gefunden. Die Ermittler kommen offenbar schnell zu dem Schluss, dass Seweryn M. mit dem Tod der Frau in Verbindung stehen könnte.

Doch der Verdächtige ist zu diesem Zeitpunkt bereits auf der Flucht. Seine Spur führt nach Westen – über die nur wenige Kilometer entfernte deutsch-polnische Grenze nach Deutschland.

Europäischer Haftbefehl und Festnahme

Die polnische Justiz lässt Seweryn M. mit einem Europäischen Haftbefehl suchen. Dieses Instrument ermöglicht es den Justizbehörden innerhalb der Europäischen Union, gesuchte Beschuldigte vergleichsweise schnell festnehmen und an einen anderen Mitgliedstaat übergeben zu lassen.

Die Fahndung hat Erfolg. Der Mann wird in Deutschland gefasst. Anschließend läuft das Verfahren zu seiner Übergabe an Polen.

„Die deutsche Seite leitete nach Erhalt des Europäischen Haftbefehls das Auslieferungsverfahren ein“, erklärte Staatsanwältin Julia Szozda von der Bezirksstaatsanwaltschaft Stettin gegenüber polnischen Medien.

Am 29. Juli ist die Flucht für den Verdächtigen endgültig beendet: Die deutschen Behörden übergeben Seweryn M. an die polnischen Strafverfolgungsbehörden.

Staatsanwaltschaft erhebt schweren Vorwurf

Nach seiner Rückkehr nach Polen übernehmen die Stettiner Ermittler wieder das Verfahren. Am 7. August wird Seweryn M. formell der Vorwurf gemacht, die 38-Jährige getötet zu haben. Noch am selben Tag wird er vernommen. Über den Inhalt seiner Aussage ist bislang nichts bekannt. Die Staatsanwaltschaft hält sich mit Einzelheiten zurück.

Nach der Vernehmung beantragt sie, den Verdächtigen weiter in Untersuchungshaft zu halten. Das zuständige Gericht stimmt dem Antrag zu. Die Untersuchungshaft gilt zunächst für 30 Tage ab dem Zeitpunkt seiner Festnahme.

Für die Ermittler dürfte dabei auch die vorangegangene Flucht nach Deutschland eine Rolle spielen. Sie sehen die Gefahr, dass sich der Beschuldigte erneut dem Verfahren entziehen oder die Ermittlungen behindern könnte.

Motiv der Tat bleibt offen

Viele entscheidende Fragen sind allerdings weiterhin unbeantwortet. Die Staatsanwaltschaft macht bislang keine näheren Angaben dazu, in welcher Beziehung der Verdächtige und die getötete Frau zueinander standen. Auch über ein mögliches Tatmotiv schweigen die Ermittler.

„Die Ermittlungen dauern an“, erklärte Staatsanwältin Szozda. Ziel sei es, die Umstände des Geschehens vollständig aufzuklären. Dazu gehören unter anderem rechtsmedizinische Untersuchungen, Gutachten von Sachverständigen und die Auswertung der am mutmaßlichen Tatort gesicherten Spuren.

Damit ist die Übergabe des Verdächtigen aus Deutschland zwar ein entscheidender Schritt in dem Verfahren – abgeschlossen ist der Fall aber noch lange nicht. Für Seweryn M. gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.