Urlaub wie im DDR-Betriebsferienlager ist auf Rügen möglich: In Nonnevitz im Norden der Insel stehen 13 weitgehend originalgetreue Bungalows des Typs B 34 unter Denkmalschutz. Betreiber Candy Dassler vermietet sie im authentischen DDR-Ambiente – mit 34 Quadratmetern, zwei Schlafzimmern und ohne fließendes Wasser.
Authentisches DDR-Erlebnis im Bungalow
„Das Konzept ist ja eigentlich ein ganz einfaches: Weniger ist mehr“, sagt Dassler. Er will Gästen ermöglichen, sich auf das Wesentliche zu besinnen. Die Bungalows seien bei seiner Übernahme vor fast zehn Jahren fast „100 Prozent DDR“ gewesen – „von der Kaffeetasse bis zur Tapete bis zur Lampe“. Mit den Bauten verbindet er die schönste Zeit seiner Kindheit. „Die es noch kennen, die werden sich auf jeden Fall erinnern“, verspricht er.
Denkmalschutz und historische Bedeutung
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (LAKD) begründet den Denkmalschutz mit dem hohen Seltenheits- und Zeugniswert des Ensembles. Die Bungalows seien „anschauliche Zeugnisse für den Tourismus in der DDR seit Mitte der 1970er Jahre“. Sie zeigten, wie ein staatlicher Arbeitgeber Unterkünfte an der Ostsee für die Erholung seiner Beschäftigten bereitstellte.
Der ehemalige Kreis Löbau richtete dort seit Ende der 1950er Jahre zunächst Zelte ein, in den 1970ern wurden sie durch Bungalows des Typs 34 des Herstellers VEB Vereinigte Bauelementewerke Henningsdorf ersetzt. Die Bausätze wurden vor Ort in Eigenleistung aufgebaut. Schon damals gab es hohe Anforderungen: „Der Waldboden durfte nicht versiegelt werden, die mussten auf Stelzen stehen“, so Dassler.
Streit mit dem Landkreis um Sanitärgebäude
Dassler liegt mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen im Clinch. Die Verwaltung hat ein von ihm errichtetes Sanitärgebäude versiegelt, da im Küstenschutzbereich und Wald kein gültiges Baurecht bestehe. Auch mobile Sanitäranlagen wie Dixi-Toiletten wurden untersagt. Ein Bauantrag für das Gebäude liegt dem Landkreis zur Prüfung vor – „Der Ausgang dieses Verfahrens ist abzuwarten.“
Der Landkreis betont grundsätzlich: „Der Landkreis Vorpommern-Rügen begrüßt Freizeit- und Erholungsangebote in der Region“, verwies aber auf die Einhaltung geltenden Baurechts.