Die Verteilung der Gewerbesteuer aus Offshore-Windparks sorgt für Streit zwischen Küstenstädten und Landesregierungen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von Ende 2024 dürfen Länder die Steuer nicht mehr selbst erheben, sondern müssen Gemeinden bestimmen. Das führt zu neuen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, gegen die sich betroffene Städte wehren.
Urteil des Bundesfinanzhofs ändert Verteilung
Der BFH hatte entschieden, dass nicht Bundesländer selbst Gewerbesteuer für Windkraftanlagen erheben dürfen, die auf dem Meer außerhalb von Gemeindegebieten liegen. Stattdessen müssten dafür Gemeinden bestimmt werden. Diese Neuregelung sorgt nicht nur lokal für Geldsegen, sondern auch für Konflikte.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde Rostock als hebeberechtigte Gemeinde bestimmt. Ausschlaggebend waren laut Finanzministerium die dort vorhandenen Verwaltungsstrukturen sowie der höhere Gewerbesteuer-Hebesatz von 465 Prozent. In Sassnitz liegt der Hebesatz bei 390 Prozent. Das Ministerium erwartet für Rostock rund 60 Millionen Euro aus den Offshore-Windparks. 99 Prozent davon kämen über den kommunalen Finanzausgleich allen Kommunen im Land zugute, Rostock behalte nur ein Prozent als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand.
Sassnitz will höheren Anteil
Die Stadt Sassnitz auf Rügen will jedoch einen höheren Anteil erhalten. Die Stadtvertretung hat einstimmig beschlossen, eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Greifswald einzulegen. Im Beschluss heißt es, ein erheblicher Teil der Steuereinnahmen stamme von Anlagen vor der Küste der Stadt. Errichtung und Wartung dieser Offshore-Anlagen erfolgten allein über den Hafen Mukran im Stadtgebiet und den Stadthafen Sassnitz. Dafür habe man den Hafen erheblich ertüchtigt. Verkehr belaste die Stadt und ausstehende Instandsetzungen im Stadthafen kosteten etwa 50 Millionen Euro. Die Klage soll gegen Ende des Jahres eingereicht werden.
Niedersachsen: Widerstand aus Ostfriesland
In Niedersachsen sieht eine neue Verordnung vor, dass von 2026 an allein die Stadt Wilhelmshaven für die Steuererhebung zuständig ist. Ein Großteil des geschätzt jährlich rund 110 Millionen Euro hohen Steueraufkommens soll in der Jadestadt bleiben, andere Kommunen sollen über den kommunalen Finanzausgleich profitieren. Landräte und Bürgermeister in Ostfriesland sehen ihre Region benachteiligt. Sie verweisen darauf, dass gerade die Küstenkommunen vom Ausbau der Offshore-Windenergie, etwa durch Kabeltrassen, betroffen seien und entsprechend stärker profitieren sollten.
Die Stadt Norden erwägt gerichtlich vorzugehen. Durch die veränderte Steuererhebung gehen der Stadt nach eigenen Angaben jährlich ein zweistelliger Millionenbetrag verloren. Nordens Bürgermeister Florian Eiben sagte auf dpa-Anfrage: „Ich kann und werde nicht tatenlos zusehen, wenn unserer Stadt jetzt dauerhaft Einnahmen in Millionenhöhe entzogen werden.“ Die Stadt hat bereits fristgerecht Widerspruch gegen Steuerbescheide eingelegt. „Sollten die Einwendungen keine Berücksichtigung finden, wird die Stadt Norden Klage erheben, da wir die Neuregelung der Landesregierung für rechtswidrig halten“, kündigt die Küstenkommune an.
Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums soll eine Lösung finden. Sie wurde zu Jahresbeginn eingerichtet und umfasst Vertreter der Landesregierung und der Küstenkommunen. Weitergekommen sind die Gespräche bislang offenbar nicht. Die Stadt Emden kritisiert die Verteilungsregelung als unfair. Sobald neue Gewerbesteuerbescheide eingehen, will Emden Widerspruch einlegen und behält sich je nach Verlauf eine Klage vor.
In Schleswig-Holstein wurde bereits Ende 2007 eine Landesverordnung erlassen, nach der die Gemeinde Helgoland für die Gewerbesteuererhebung in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern zuständig ist. Die Gemeinde zahlt laut Innenministerium Umlagen, sodass auch andere Gemeinden im Land profitieren. Änderungen seien dort aktuell nicht geplant.