Ein umfassendes Geständnis hat einem Angeklagten aus dem Bandidos-Milieu zunächst eine Freiheitsstrafe und dann nach langer Untersuchungshaft vorübergehend die Freiheit beschert. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte den 46-jährigen Handwerker, der in dem Verfahren als Hauptverdächtiger galt, zu drei Jahren und fünf Monaten Haft.
Urteil nach Drogenrazzia in MV
Die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Norman Golinski sprach den Mann wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie Verstoßes gegen das Waffen- und Arzneimittelgesetz schuldig. Im Februar 2026 hatte die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Rostock zahlreiche Wohnungen und Immobilien nördlich von Berlin durchsuchen lassen. Der Neubrandenburger gehörte zu den Hauptverdächtigen unter insgesamt 13 Verdächtigen.
Dem Urteil war eine Verständigung zwischen allen Seiten vorausgegangen. Bei einem Geständnis war dem Angeklagten eine Höchststrafe von drei Jahren und zehn Monaten zugesichert worden. Der Mann gehörte seit Jahren den Bandidos an, hatte sich aber von der Motorradrockerszene offenbar gelöst.
Haftbefehl aufgehoben
Das Geständnis, familiäre Bindungen in Neubrandenburg und die Angabe, sein Leben ändern und wieder ein Vorbild für seine Kinder sein zu wollen, veranlassten das Gericht, den seit einem halben Jahr bestehenden Haftbefehl gegen Auflagen aufzuheben. Der sichtlich erleichterte Angeklagte, früher ein bekannter Fußballer in der Region, wurde auf der Besucherbank von einer Gruppe Frauen, darunter seiner Verlobten, umarmt. „Wir sehen keine Fluchtgefahr“, sagte Golinski.
Bis zu seinem Haftantritt darf der Verurteilte auf freiem Fuß bleiben. Das Urteil wird erst nach einer Woche rechtskräftig. Es endet eine der größten Razzien in der Motorradrocker- und Drogenszene nördlich von Berlin.
Details zu den Funden
Bei dem Handwerker wurden 177 Gramm Kokain, mehr als 1,2 Kilogramm Marihuana, zwei Schießkugelschreiber, eine schussbereite Beretta-Pistole, eine größere Menge Patronen und mehrere hundert Tabletten gefunden. Er räumte ein, auch mit Potenz- und Schlafmitteln gehandelt zu haben.
Der Angeklagte gab an, seit Jahren Amphetamine und Kokain konsumiert zu haben. Ausgangspunkt seien Feiern in der Freizeit, auch in der Fußballer-Szene, gewesen. Er habe über den Drogenkonsum seine komplizierte familiäre Situation und gesundheitliche Probleme mit dem Rücken vergessen wollen. Eine Bandscheiben-Operation habe er nicht auskuriert.
Der Neubrandenburger hatte zunächst in der Region Bonn und später in Neubrandenburg eine eigene Bauhandwerker-Firma. In Nordrhein-Westfalen kam er mit den Bandidos in Kontakt. Aus früheren Beziehungen hat er eine jugendliche Tochter und einen Jungen, die bei den Müttern leben.
Die Kammer blieb mit dem Urteil genau in der Mitte der Forderungen: drei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und drei Monate über der Forderung der Verteidiger. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil anzuerkennen. Der Verurteilte muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und zweimal pro Woche einen Drogentest absolvieren.