Die Hansestadt Anklam plant, die Gebühren für Bestattungen auf dem städtischen Friedhof deutlich anzuheben. Der Finanzausschuss berät am kommenden Montag, 24. August, ab 17 Uhr über die neue Friedhofssatzung. Laut Verwaltung sind die Anpassungen nötig, um die Kosten zu decken.
Erhebliche Steigerungen bei Erdbestattungen
In der Gebührenübersicht sind mehrere Posten enthalten, die um mehrere Tausend Euro steigen sollen. Besonders betroffen sind Erdbestattungen: Ein doppeltes Erdwahlgrab soll laut Kalkulation um 6.188 Euro teurer werden, ein Einzelgrab um 3.091 Euro. Auch Urnengräber sollen zwischen 300 und 1.300 Euro mehr kosten.
Die Grabstelle für Kinder unter fünf Jahren und Totgeburten war bislang nicht in der Gebühr enthalten und soll künftig 1.074 Euro für 20 Jahre kosten. Günstiger werden dagegen die anonymen Urnengräber: Sie sollen von 285 auf 136 Euro sinken, halb anonyme von 960 auf 501 Euro.
Neue Bestattungsformen und gestiegene Unterhaltskosten
Die neue Satzung soll auch neue Formen der Urnenbestattung sowie die Möglichkeit der Baumbestattung aufnehmen. Diese Bestattungsart wird jedoch erst mit Inkrafttreten der Satzung möglich.
Die Verwaltung begründet die Anpassung unter anderem mit gestiegenen Energie-, Material- und allgemeinen Unterhaltungskosten. Auch die neu geschaffenen Anziehungspunkte bei der Bepflanzung – wie die Rhododendren und die Schnurbaumallee – sowie die neuen Bestattungsformen erhöhen die laufenden Kosten.
Ob die Gebührenerhöhung letztlich zu einer kostendeckenden Bewirtschaftung führt, hängt auch von der künftigen Nachfrage ab. Die Diskussion im Finanzausschuss könnte trotz der Kostenbegründung kontrovers verlaufen.