Öffentliche Bekanntmachung: Landkreis fordert Autofahrer zur Führerschein-Abgabe auf
Landkreis fordert Autofahrer öffentlich zur Führerschein-Abgabe auf

Ein 24-jähriger Autofahrer muss seinen Führerschein abgeben. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim fordert ihn dazu öffentlich auf seiner Internetseite auf – mit vollem Namen und Geburtsdatum. Der Bescheid konnte nicht zugestellt werden, weil der Mann unbekannten Aufenthalts ist.

Bescheid kann nicht zugestellt werden

„Ihnen wird die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen“, heißt es in der öffentlichen Bekanntmachung. Der Führerschein sei innerhalb von drei Tagen „nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim abzugeben“. Für den Fall, dass der Betroffene der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, wird „ein Zwangsgeld von 250 Euro angedroht“.

Kreissprecher Andreas Bonin erklärt, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Sonderfall handelt. Der Mann sei unbekannten Aufenthalts, der amtliche Bescheid konnte an keine Adresse zugestellt werden.

Öffentliche Zustellung als letztes Mittel

Der Landkreis hat deshalb die öffentliche Bekanntmachung genutzt. Diese ist im Verwaltungszustellungsgesetz geregelt: „Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist“, so der Paragraph 10 des Gesetzes.

Durch die Online-Veröffentlichung gilt der Bescheid nach Ablauf einer bestimmten Frist als rechtlich zugestellt und wird wirksam. Damit soll sichergestellt werden, dass das Verfahren nicht ins Leere läuft, weil der Empfänger unerreichbar ist. Wie es das Gesetz vorsieht, teilt der Landkreis in der Bekanntmachung mit: „Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.“

Ungewöhnliches Verfahren

Öffentliche Bekanntmachungen werden laut Bonin unter anderem auch bei Grundstücks- und Unterhaltsangelegenheiten angewendet. Bei einem Fahrerlaubnis-Entzug sei dieses Verfahren jedoch nicht alltäglich.

Sollte der 24-Jährige seinen Führerschein nicht abgeben, hätte er bei einer Verkehrskontrolle dennoch schlechte Karten. „Es kann grundsätzlich auch festgestellt werden, ob für die kontrollierte Person eine gültige Fahrerlaubnis besteht“, erklärt ein Polizeisprecher. Auch wenn jemand seinen Führerschein vorzeigen könne, bedeute dies nicht zwangsläufig, dass er über eine gültige Fahrerlaubnis verfüge. Bei Verkehrskontrollen stünden den Beamten entsprechende Abfragemöglichkeiten zur Verfügung.