Die Stadtvertreter in Lübz haben den Einspruch des Bürgermeisterkandidaten David Brose gegen die Gültigkeit der Wahl vom Juni zurückgewiesen. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit.
Vorfall bei der Stimmabgabe
Brose hatte seinen Einspruch damit begründet, dass er einen Vorfall selbst erlebt habe. Dabei soll bei zwei Wählern mit demselben Vor- und Nachnamen die abgegebene Stimme zunächst beim falschen Wähler abgehakt worden sein. Laut Amt Eldenburg Lübz wurde der Fehler jedoch korrigiert, nachdem auch der zweite Wähler seine Stimme abgegeben hatte.
Dadurch hätten beide Wähler jeweils eine gültige Stimme abgegeben, sodass kein Fehler mehr vorgelegen habe. Nach Angaben des Amtes sei kein Schaden entstanden.
Keine Belege für weitere Fehler
Brose kritisierte zudem, dass keine ordnungsgemäße Identitätsprüfung vorgenommen worden sei und weitere Fälle nicht ausgeschlossen werden könnten. Das Amt sieht hierfür jedoch keine Belege. Bloße Vermutungen gäben keinen Anlass für weitere Aufklärungen.
Außerdem sei der Einspruch zwar fristgerecht eingegangen, aber als E-Mail nicht formgerecht und damit unzulässig gewesen.
Brose will Entscheidung prüfen lassen
Auf NDR-Anfrage erklärte Brose, dass er die Entscheidung der Stadtvertretung nicht teilt und sie rechtlich bewerten lassen will. Ob er vor Gericht ziehen wird, habe er noch nicht entschieden. Ihm gehe es um nachvollziehbare Antworten auf seine Fragen und nicht darum, Unruhe zu stiften oder das Wahlergebnis um jeden Preis anzufechten.
Brose war für die Wählergemeinschaft „Wir leben Demokratie“ angetreten.