Shitstorm: 20-Jähriger vor Gericht wegen Video von Autofahrer
Shitstorm: 20-Jähriger vor Gericht wegen Video

Ein 20-jähriger Mann aus Sponholz bei Neubrandenburg ist am Amtsgericht Neubrandenburg zu 20 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt worden. Er hatte ein Video auf Instagram hochgeladen, das einen jungen Autofahrer beim Abschleppen zeigte und einen Shitstorm auslöste.

Video zeigte Auseinandersetzung beim Abschleppen

Der Vorwurf lautete auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Das Video, das der Angeklagte selbst nicht gedreht haben will, zeigte einen deutlich erkennbaren Berufsschüler, der versuchte, das Abschleppen seines Autos zu verhindern. Dabei kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter des Abschleppdienstes. Das Video wurde laut Anklage mehr als zwei Millionen Mal aufgerufen und sorgte für einen Shitstorm, in dem der junge Mann verspottet wurde.

Der 20-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig und gab an, das Video auf Anweisung des Betroffenen gelöscht zu haben. Auf der Plattform TikTok sei es jedoch weiterhin abrufbar. Richterin Maria Hein betonte, dass bereits das Hochladen und Bereitstellen des Videos rechtswidrig sei.

Strafbefehl nicht akzeptiert – Einspruch eingelegt

Ursprünglich sollte der Fall per Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 250 Euro geahndet werden. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein. Vor Gericht schlug sein Anwalt Stefan Rohr vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Der Angeklagte erklärte, er habe einen Ausbildungsvertrag in der Tasche und werde ab September rund 1300 Euro verdienen. Doch seine finanziellen Verpflichtungen ließen kaum Spielraum.

Richterin Hein lehnte eine Geldauflage ab und schlug gemeinnützige Arbeit vor. Der Angeklagte wollte jedoch vor seiner Ausbildung noch Urlaub machen. „Ich möchte aber, dass Sie bestraft werden und nicht ihre Eltern“, machte die Richterin deutlich. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt akzeptierte der 20-Jährige die Arbeitsstunden.

Warnung der Richterin

Der Angeklagte muss nun innerhalb von drei Monaten 20 gemeinnützige Arbeitsstunden absolvieren, die ihm die Jugendgerichtshilfe zuweisen wird. Richterin Hein warnte: „Ich hoffe, das klappt. Sonst würde das Verfahren wieder aufgenommen. Und dann wären wir alle hier nicht mehr nett.“