Müllgebühren in der Seenplatte steigen ab 2027 um acht Prozent
Müllgebühren in der Seenplatte steigen ab 2027 (28.08.2026)

Die Müllgebühren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steigen zum Jahreswechsel. Die Kreisverwaltung hat eine entsprechende Vorlage vorgelegt, die derzeit in den Ausschüssen des Kreistags beraten wird. Der Wirtschaftsausschuss stimmte am Dienstag als erstes Gremium einstimmig zu. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Oktober-Sitzung.

Preissteigerung im Restmüllbereich

Torsten Fritz, Beigeordneter für Bau und Umwelt, sprach von einer moderaten Preissteigerung. Die Gebühren kehrten damit nach einer Senkung in den Jahren 2025 und 2026 auf das Niveau von 2024 zurück. Im Restmüllbereich liegt die Steigerung im Schnitt bei acht Prozent, über alle Tonnengrößen und Abfuhrrhythmen hinweg.

Eine 60-Liter-Tonne mit monatlicher Abholung kostet künftig 51,08 Euro pro Jahr statt bisher 47,28 Euro. Für einen Müllgroßbehälter mit 1100 Litern, wie er in Neubaugebieten üblich ist, werden bei dreimaliger Abholung pro Woche 10.673,76 Euro fällig – bisher waren es 9879,84 Euro.

Weitere Gebühren steigen

Auch für andere Abfälle auf den Annahmehöfen werden höhere Gebühren fällig. Grünschnitt kostet ab dem 1. Januar 14,99 Euro pro Kubikmeter statt 14,79 Euro. Bei Altholz, allgemeinen Bauabfällen und Altreifen steigen die Preise moderat. Deutlich teurer wird die Entsorgung von teer- und bitumenhaltigen Abfällen: Hier steigt der Preis von 559,97 auf 699,82 Euro pro Kubikmeter.

Die Biotonne wird ebenfalls teurer. Für eine 80-Liter-Tonne mit 14-tägiger Abholung sind künftig 103,08 Euro pro Jahr fällig statt 96,98 Euro. Die Biotonne war bisher nur in Neubrandenburg verpflichtend. Der Kreistag hatte sich gegen eine flächendeckende Einführung entschieden und setzt auf ein freiwilliges Modellprojekt in Neubrandenburg, Demmin, Neustrelitz und Waren. Die Stadtvertreter aus Waren haben sich bereits dagegen entschieden.

Rücklagen werden aufgebraucht

Fritz erläuterte, dass bei der Neukalkulation diverse Preissteigerungen berücksichtigt werden mussten. Neben Personal-, Sach- und Werkstattkosten schlagen vor allem die stark gestiegenen Kraftstoffpreise zu Buche. Kurzfristig sei keine Entspannung ersichtlich. Auch die Kosten für die Behandlung von Restabfall und Sperrmüll seien gestiegen, weil für die Abfallverbrennung CO2-Emissionszertifikate erworben werden müssten.

Für die Jahre 2027 und 2028 sind jährliche Kosten von 53 Millionen Euro kalkuliert – in den beiden Vorjahren waren es 49 Millionen Euro. Aus den Vorjahren existierte noch ein Plus von rund 6 Millionen Euro, das eingeflossen ist. „Doch damit sind die Rücklagen aufgebraucht“, warnte Fritz. Sein Ausblick auf die Zeit danach fiel pessimistisch aus: „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es im Kalkulationszeitraum ab 2029 zu spürbaren Steigerungen der Abfallgebühren kommen wird“, heißt es in der Kreis-Vorlage.

Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung

Die Abfallwirtschaftssatzung soll zum 1. Januar 2027 in einigen Paragrafen angepasst werden. Künftig wird klargestellt, dass auch biologisch abbaubare Kunststoffbeutel nicht in den Biomüll gehören. Das maximale Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung sinkt von 50.000 auf 1000 Euro. Umweltamtsleiterin Silke Machnicki erläuterte, man habe sich an die Kommunalverfassung anpassen müssen.

Zudem werden Alttextilien und Altschuhe als sonstige Abfälle in die Satzung aufgenommen. Grund ist, dass viele Altkleider-Container im Kreisgebiet abgebaut wurden. Auf allen Annahmehöfen seien inzwischen Kapazitäten für die Abgabe dieser Textilien aufgebaut worden, sagte Machnicki. Ausschussmitglied Edgar Kliewe (CDU) wies darauf hin, dass die Annahmehöfe im ländlichen Raum weit entfernt seien. Er bat zu prüfen, ob nicht ähnlich wie beim Schadstoffmobil ein- oder zweimal im Jahr eine mobile Sammlung erfolgen könne. Ansonsten sei zu befürchten, dass diese Wertstoffe zunehmend im Restmüll landen.