Mordprozess in Hagenow: Haftfrist läuft am 21. Oktober ab
Mordprozess Hagenow: Haftfrist läuft ab

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder einer Frau aus Hagenow kann voraussichtlich Anfang November 2026 beginnen. Die Untersuchungshaft des 37-jährigen Angeklagten ist jedoch nur bis zum 21. Oktober angeordnet. Ein weiterer Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock liegt bislang nicht vor.

Haftbeschluss bis Oktober

Die Staatsanwaltschaft hat bereits vor Monaten Anklage erhoben, die von der Großen Strafkammer am Schweriner Landgericht zugelassen wurde. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist mit einem Prozessbeginn ab Anfang November zu rechnen. Wegen der starken Auslastung der Kammer mit Strafverfahren sei eine frühere Terminierung nicht möglich gewesen.

In Deutschland darf Untersuchungshaft grundsätzlich höchstens sechs Monate dauern. Ergeht in dieser Zeit kein Urteil, ist der Haftbefehl aufzuheben und der Beschuldigte freizulassen. Nach Angaben des Richterbunds mussten 2025 bundesweit 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil Fristen verpasst wurden.

Fortdauer der Haft möglich

Im Fall des Verfahrens um den Mord in Hagenow halten Fachleute eine Entlassung jedoch für unwahrscheinlich. Bei wichtigen Gründen könne die Fortdauer der Haft beantragt und angeordnet werden. Die Strafprozessordnung verweist etwa auf die besondere Schwierigkeit oder den besonderen Umfang der Ermittlungen. Die Entscheidung liegt beim Oberlandesgericht.

Den Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens hatte die Strafkammer bereits im Juli erlassen, wie der Gerichtssprecher erklärte.

Vorwurf: Mord aus Habgier

Dem Mann wird vorgeworfen, im Dezember 2025 aus Habgier eine Frau aus Hagenow getötet und ihre Leiche verschwinden lassen zu haben. Die 49-Jährige war zunächst als vermisst gemeldet worden. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung verdichteten sich Hinweise, dass sie einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Der 37-Jährige wurde im Januar festgenommen.

Im Februar 2026 fanden Polizisten auf einer Müllabladefläche in der Region in Plastiksäcke verpackte Leichenteile. Rechtsmediziner konnten feststellen, dass es sich um die vermisste Frau handelte. Bei einem Schuldspruch droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.