Polizei in Ludwigslust-Parchim: Über 300 Schüsse aus Dienstwaffen im Jahr 2025
Polizei feuert 379 Schüsse ab – nur ein Fall gegen Mensch

Im vergangenen Jahr haben Beamte der Polizeiinspektion Ludwigslust-Parchim in 255 Einsätzen ihre Dienstwaffen eingesetzt und dabei insgesamt 379 Schüsse abgefeuert, inklusive Warnschüssen. Das geht aus einer Anfrage unserer Redaktion bei der zuständigen Inspektion hervor.

Schüsse auf Menschen sind die Ausnahme

Obwohl die Zahl auf den ersten Blick hoch erscheint, zeigt eine detaillierte Auswertung: Schüsse auf Menschen sind selten. „Beim Schusswaffengebrauch gegen Personen handelt es sich um Einzelfälle“, betont Inspektionssprecher Felix Zgonine. Der einzige Fall im Jahr 2025, bei dem scharf auf einen Menschen geschossen wurde, war der Einsatz in Sternberg im Dezember 2025. Dort hatten zwei Polizeibeamte einen Mann mit einem Messer mit drei Schüssen außer Gefecht gesetzt, nachdem er sich auf die Beamten und weitere Beteiligte zubewegt und sie bedroht hatte.

Mehrheit der Schüsse gilt Tieren

In 253 Fällen richteten die Beamten ihre Schusswaffen gegen gefährliche, verletzte oder kranke Tiere. Vorrangig erlösen Polizisten Tiere nach Verkehrsunfällen, wie Zgonine erklärt. So wurde im April 2025 auf der Autobahn 14 bei Grabow ein Wolf, der von einem Jeep erfasst und schwer verletzt worden war, von einem Polizisten erschossen. Auch angefahrene Rehe und Wildschweine werden auf diese Weise von ihrem Leid erlöst. „Oft ist es schwer, den zuständigen Jagdpächter zu bekommen. Wir wollen dann nicht stundenlang warten und dem Tier langes Leid ersparen“, so der Polizeisprecher.

Rechtliche Grundlagen für Schusswaffengebrauch

Gegen Personen dürfen Polizisten ihre Dienstwaffen nur als letztes Mittel einsetzen. Laut Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) für Mecklenburg-Vorpommern sind Schusswaffen gegen Personen nur zulässig, „um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren“. In der Regel sind nur Schüsse erlaubt, die einen Angreifer angriffs- oder fluchtunfähig machen. Vor dem Einsatz muss zudem gewarnt werden – entweder mündlich oder durch einen Warnschuss in die Luft.

Schüsse in Sternberg als Nothilfe und Notwehr eingestuft

Der Schusswaffeneinsatz in Sternberg wurde von der Staatsanwaltschaft monatelang geprüft und als „Nothilfe und Notwehr“ eingestuft. Nach Einschätzung der Ermittler bestand eine akute Bedrohungslage, da der Mann mit dem Messer auf Beamte und andere Beteiligte zukam. Die Schüsse seien gerechtfertigt gewesen, um sich (Notwehr) und die anderen (Nothilfe) zu schützen. Für einen Warnschuss war offenbar keine Zeit mehr, die Beamten hatten die Benutzung ihrer Dienstwaffen jedoch angedroht.