Windräder in Hagenow: Gutachten ab 7. August im Rathaus einsehbar
Windräder in Hagenow: Gutachten ab 7. August im Rathaus

Vom 7. August bis zum 7. September 2026 können sich Interessierte im Rathaus in Hagenow über die Pläne und Umweltgutachten zum neuen Flächennutzungsplan informieren und dazu Stellung nehmen. Die Stadt möchte auf einem rund 81 Hektar großen Gelände zwischen Scharbow, Zapel und nördlich von Hagenow Windräder errichten.

Umweltgutachten liegen aus

Während dieser gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung können alle Interessierten das Material einsehen und ihre Meinung dazu mitteilen. Geprüft wurden unter anderem die Auswirkungen durch Lärm und Schattenwurf der Windanlagen sowie die möglichen Folgen für die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten.

Mit dem Bau eigener Windkraftanlagen will die Stadt einerseits die Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien umsetzen und andererseits Vorteile für die Kunden des städtischen Energieversorgers, der Stadtwerke, sichern. Vorstellbar seien in diesem Zusammenhang etwa günstige Stromtarife oder Beteiligungsmodelle an den Windrädern, sagte Bürgermeister Thomas Möller im Juni 2025.

Verfahrensschritte im Überblick

Da die Fläche aktuell nur zur landwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Eröffnung des dazu notwendigen Verfahrens haben die Stadtvertreter im Juni 2025 beschlossen. Das Verfahren hat mehrere Schritte.

Zunächst braucht es einen Aufstellungsbeschluss: Die Stadt beschließt offiziell, den Flächennutzungsplan zu ändern. Danach erfolgt die sogenannte Frühzeitige Beteiligung, in der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange, etwa Umweltämter oder Versorger, bereits am Anfang des Verfahrens über die Pläne informiert werden. Sie können erste Anregungen und Bedenken einbringen. Diese frühzeitige Beteiligung findet vom 7. August bis 7. September im Rathaus statt.

Nächste Phase: Erster Entwurf

Im nächsten Schritt wird ein Entwurf erarbeitet, dabei entsteht aus den Ergebnissen der frühen Phase und notwendigen Umweltprüfungen der konkrete Planentwurf samt Begründung. Dieser Entwurf wird dann einen Monat lang öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jedermann die Pläne einsehen und Stellungnahmen abgeben. Parallel dazu werden die Fachbehörden erneut angehört.

Im letzten Schritt muss die Stadtvertretung den Entwurf beschließen. Dafür wägt sie alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander ab. Über das Ergebnis werden die Einreichenden informiert. Danach erfolgt der finale Beschluss über die Änderung. Damit der Beschluss rechtlich bindend wird, muss die Änderung des Flächennutzungsplans von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt und in den Hagenower Blättern veröffentlicht werden.