Altentreptow weitet Gründungsförderung auf gesamtes Stadtgebiet aus
Altentreptow: Gründungsförderung nun im ganzen Stadtgebiet

Neugründungen und Geschäftsübernahmen sind in Altentreptow attraktiver geworden. Die Stadtvertreter haben auf der vergangenen Sitzung eine Änderung der Förderrichtlinie „Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow“ beschlossen. Während bisher nur Geschäfte in der Innenstadt finanziell unterstützt wurden, soll dies nun im gesamten Stadtgebiet gelten.

Innenstadt soll belebt werden

„Damit soll ein Beitrag zur Belebung der Innenstadt, zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zur Erhöhung der Attraktivität des Stadtzentrums geleistet werden“, freut sich Altentreptows Bürgermeisterin Claudia Ellgoth. Alle 14 anwesenden Stadtvertreter stimmten bei der Sitzung für die Beschlussvorlage.

Bisher lief die Förderung über das Programm „Re-Start lebendige Innenstädte M-V“. Da dieses mittlerweile ausgelaufen ist, bestand die Möglichkeit, die Förderrichtlinie auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. „Gewerbliche Neuansiedlungen und innovative Gründungsaktivitäten sind ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Altentreptow, auch wenn diese nicht im Innenstadtbereich liegen“, heißt es in der Beschlussvorlage der Stadt.

„Die Stadt möchte Unternehmensgründungen und Neuansiedlungen auch künftig durch eine finanzielle Unterstützung begleiten“, ist für die Bürgermeisterin klar. Die Rahmenbedingungen des Einzelhandels hätten sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert, klassische Ladengeschäfte seien seltener geworden. „Dennoch kann die Anschubfinanzierung dazu beitragen, Gründerinnen und Gründer zu ermutigen, sich mit einem kleinen Ladenlokal, einem Dienstleistungsbetrieb oder einem regionalen Angebot – insbesondere im Innenstadtbereich – anzusiedeln“, betont Claudia Ellgoth.

Angebote auch in anderen Städten

In den Jahren 2024 und 2025 gab es dem Rathaus zufolge insgesamt 49 Neugründungen beziehungsweise Geschäftsübernahmen, welche die Fördervoraussetzungen bis auf den Standort erfüllt hätten. 12.000 Euro seien insgesamt ausgezahlt worden.

Neu ist in der Richtlinie unter anderem, dass die Anschubfinanzierung den Leerstand in ganz Altentreptow reduzieren soll. Antragsteller müssen eine Selbstständigkeit nachweisen. „Förderfähig sind nur Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb überwiegend in einer öffentlich zugänglichen Betriebsstätte im Fördergebiet ausgeübt wird und die während regelmäßiger Öffnungszeiten Kunden- oder Besucherverkehr erzeugen“, wird unter anderem erläutert. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung oder Übernahme bei der Altentreptower Wirtschaftsförderung eingehen.

Ungewöhnlich sind solche kommunalen Programme nicht. Auch in der Kreisstadt Neubrandenburg stehen „umfangreiche Fördermöglichkeiten“ für Gründer zur Verfügung, heißt es aus der Verwaltung. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderprogramme liege im Bereich der Digitalisierung. Durch Beratungen und Investitionszuschüsse bestehe die Möglichkeit, den digitalen Ausbau von Unternehmen umzusetzen.

Landkreis hilft und berät ebenfalls

Übergeordnet gibt es zudem Angebote von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. So können sich Interessierte über Förderprogramme beraten lassen oder Vernetzungsangebote wahrnehmen.