Mordprozess um Fabian: Angeklagte will erstmals aussagen
Mordprozess um Fabian: Angeklagte will erstmals aussagen

Nach vierwöchiger Unterbrechung wird der Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian vor dem Landgericht Rostock fortgesetzt. Am Donnerstag ist der 20. Verhandlungstag mit einem erneut vollen Zeugenprogramm geplant.

Das Verfahren stößt seit seinem Beginn am 28. April auf großes öffentliches Interesse. Der Zuschauersaal ist oft bis auf den letzten Platz besetzt, die Medienpräsenz bleibt ungebrochen groß.

Angeklagte kündigt Aussage an

Die 30 Jahre alte Angeklagte wurde bislang 19 Mal in Fußfesseln in den großen Gerichtssaal Saal 2.002 geführt. Sie hält sich meist einen roten Aktendeckel vor das Gesicht. Erst wenn Richter Holger Schütt die Kameras vor die Tür schickt, werden die Fußfesseln abgenommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Bislang schweigt die Frau. Ihre Verteidiger kündigten vor der Sommerpause an, dass sie sich äußern werde; als Termin wurde der 24. August reserviert.

Sprachnachrichten und Beziehung

Fast an jedem Prozesstag war die Stimme der Angeklagten zu hören: Die Kammer spielte Sprachnachrichten, abgehörte Telefongespräche und Videoaufnahmen aus der Justizvollzugsanstalt ab, in der sie seit dem 7. November in Untersuchungshaft sitzt. Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung geführt hatte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Lügenvorwürfe und Eifersucht. Die Angeklagte bezieht wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptom eine Erwerbsunfähigkeitsrente und besitzt fünf Pferde; sie war auf materielle Hilfe des Vaters angewiesen.

Die Eltern im Verfahren

Fabians Vater sagte als Zeuge am 30. April und am 5. Mai rund anderthalb Tage aus. Dabei ging es auch um die Beziehung zur Angeklagten. Nach der Trennung im August sind die beiden inzwischen wieder ein Paar: Er besucht sie in der JVA, kümmert sich täglich um die Pferde und war zuletzt als Zuschauer im Gerichtssaal. Vor Gericht erklärte er, an ihre Unschuld zu glauben.

Allerdings zeigten sich Widersprüche zwischen seinen Aussagen vor Gericht und bei der Polizei. Laut Staatsanwaltschaft hatte er es früher für möglich gehalten, dass die Angeklagte etwas mit dem Verschwinden Fabians zu tun habe. Gegen den Vater wird wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage ermittelt, nicht aber wegen einer Beteiligung an dem Gewaltverbrechen.

Fabians Mutter verfolgt nahezu jeden Prozesstag persönlich als Nebenklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin Christine Habetha. Sie war am 30. April die erste Zeugin und schilderte, wie sie den Tag des Verschwindens ihres Sohnes erlebte.

Fabian war am Freitag, 10. Oktober, nicht zur Schule gegangen, weil es ihm nicht gut ging. Die Mutter kam gegen 15.30 Uhr von der Arbeit nach Hause und fand eine leere Wohnung. Nach einer vergeblichen Suche mit Freunden erstattete sie abends eine Vermisstenanzeige. „Ich kam mir so hilflos vor: Nichts machen zu können und abzuwarten und zu hoffen“, erinnerte sie sich. Einsatzkräfte suchten tagelang mit Hundestaffeln und einem Hubschrauber nach dem Grundschüler; erst am 14. Oktober wurde sein Leichnam gefunden.

Gutachten und Sachverständige

Einer der schwierigsten Prozesstage war der 4. Juni, als das gerichtsmedizinische Gutachten vorgestellt wurde. Die Kammer lehnte einen Ausschluss der Öffentlichkeit ab; die Mutter blieb der Präsentation fern. Der Leichnam des Kindes war am Rand eines kleinen Tümpels bei Klein Upahl gelegen, umgeben von einem Acker und durch Sträucher verdeckt.

Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass Fabian durch sechs Messerstiche getötet wurde und in der Folge verblutete. Anhaltspunkte für Abwehrverletzungen gab es nicht. Die Befunderhebung sei durch die „postmortale Hitzeschädigung“ des Leichnams erheblich erschwert worden.

Weitere Sachverständige wurden gehört, darunter ein Brandsachverständiger, ein Fallanalytiker und ein Digitalforensiker der Polizei. Dessen Auswertung ergab, dass die Angeklagte ihr Smartphone innerhalb von viereinhalb Tagen intensiv nutzte: Sie schickte 1.100 Sprachnachrichten, führte 207 Telefongespräche und nutzte mehr als 3.100 Mal Messenger-Dienste.

Weitere Verhandlungstage

Geplant sind noch acht weitere Verhandlungstage bis zum 10. September, an dem das Urteil gesprochen werden könnte. An diesem Donnerstag und Freitag wird die unterbrochene Verhandlung fortgesetzt. Als Zeugen geladen sind am Donnerstag die Schwester der Angeklagten und am Freitag ihr Großvater.