Profiler: Gina H. belastet sich mit Aussagen im Fabian-Prozess?
Profiler: Gina H. belastet sich mit Aussagen?

Seit April steht Gina H., die Ex-Freundin von Fabians Vater, wegen Mordes vor Gericht. Sie bestreitet die Anklage und hat am 22. Prozesstag eine 95 Seiten lange Erklärung vorgelesen, in der sie alle Schuld von sich weist.

Entgegen früherer Ankündigungen hat Gina H. zugestimmt, Fragen zu dieser Erklärung durch das Gericht zu beantworten. Am vergangenen Prozesstag befragte Richter Holger Schütt sie sechs Stunden lang. Am kommenden Prozesstag soll die Befragung fortgesetzt werden.

Profiler analysiert Befragung

Der bekannte Kriminalist und Profiler Axel Petermann bewertet die Einlassung als notwendigen, aber riskanten Schritt. Dass die Angeklagte zunächst ruhig und souverän antwortete, lasse weder auf ihre Schuld noch auf ihre Unschuld schließen. Auch ihr späterer emotionaler Ausbruch habe für sich genommen keinen verlässlichen Beweiswert. Er könne aus Wut, Überforderung, Angst oder dem Gefühl entstanden sein, zu Unrecht beschuldigt zu werden.

Entscheidend ist laut Petermann etwas anderes: „Gina H.s Antworten dürften, nachdem was ich gelesen habe, erst mal den Tatverdacht nicht beseitigen. Man muss sich sogar fragen, ob er sich in manchen Bereichen nicht sogar verstärkt hat.“

Widersprüche im Detail

Gina H. sei es bei der Befragung nicht überall gelungen, den Tatzeitraum mit logischen Erklärungen auszufüllen, so Petermann. Besonders problematisch sei, dass sie einige mehrfach getätigte Angaben erst korrigierte, nachdem der Richter ihr objektive Beweise entgegenhielt.

„Wenn ich etwas spontan korrigiere, dann ist das etwas normal Menschliches. Denn wer kann sich schon so genau an Situationen von vor einem Jahr erinnern. Wenn es aber den Tatzeitpunkt betrifft, dann ist es schon problematischer, Erinnerungslücken zu zeigen, um sie dann erst auf Nachfrage zu korrigieren oder auszufüllen“, erklärt Petermann.

Das gelte zum Beispiel für das Ausschalten ihres Handys während des mutmaßlichen Tatzeitraums oder die Frage, ob sie ihr Portemonnaie am Tattag bei sich hatte oder erst später zu Hause geholt hat.

Kleinigkeiten können entscheidend sein

Petermann stellt klar: Die festgestellten Widersprüche beweisen für sich genommen keine Täterschaft. Aber in einem Indizienprozess könnten vermeintliche Kleinigkeiten sehr wichtig werden. Das Portemonnaie sei nicht deshalb bedeutsam, weil der Besitz einer Geldbörse etwas mit dem Mordvorwurf zu tun hätte. Es sei wichtig, weil sich daran überprüfen lasse, ob Gina H.s Schilderung ihres Tagesablaufs stimmt.

Wenn zahlreiche überprüfbare Einzelheiten nicht stimmen, könnten sie in ihrer Gesamtheit die Glaubhaftigkeit der Angeklagten erschüttern, so der Profiler. „Wenn dabei auffällt, dass manche Details nicht stimmen, dann könnte auch der Rückschluss vom Gericht erfolgen, dass man sagt: In manchen Bereichen hat sie nicht die Wahrheit erzählt, muss denn dann das andere stimmen?“