Fabian-Prozess: Anwalt bezweifelt Abläufe – Beweisanregungen
Fabian-Prozess: Anwalt bezweifelt Abläufe

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Verteidigung der Angeklagten am 21. Verhandlungstag zahlreiche neue Beweisanregungen eingebracht. Rechtsanwalt Andreas Ohm stellte die von der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegten Zeitabläufe am Tag der Tötung des Jungen sowie am Vortag in Zweifel. Aus seiner Sicht gibt es etwa Zweifel daran, dass sich die Angeklagte an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten aufgehalten hat.

Beweisanregungen im Detail

Daher sollte etwa ein Bewegungsprofil des Autos eines Zeugen erstellt werden, mit dem sich die Angeklagte unter anderem am Todestag Fabians traf. Auch sollte ein Zeuge erneut zur Funkzellenauswertung aussagen, also zur Verortung etwa des Handys der Angeklagten anhand von Mobilfunkdaten. Zudem sollen der Arbeitgeber und ein Kollege zum Tagesablauf von Fabians Vater am Tag des Verschwindens seines Sohnes vernommen werden. Eine weitere Anregung bezieht sich auf ein Fahrzeug, das dem auffälligen Pickup der Angeklagten ähneln und auch im Raum Güstrow unterwegs gewesen sein soll.

Gericht vertagt Entscheidung

Das Gericht stellte die Anregungen am Freitag zunächst zurück. Die übrigen Verfahrensbeteiligten, etwa die Staatsanwaltschaft, sollten bis zum nächsten Verhandlungstag in rund zwei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der angeklagten 30-Jährigen vor, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Die Ermittler haben dazu eine umfangreiche Indizienkette präsentiert, die etwa anhand von Handydaten, Foto- und Videoaufnahmen sowie Zeugenaussagen den mutmaßlichen zeitlichen Ablauf unter anderem des Tattages rekonstruiert.