Ein 30-jähriger Mann aus Neubrandenburg ist wegen des Besitzes und der Herstellung von mehr als 20.000 kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Neubrandenburg sprach das Urteil am Dienstag.
Riesige Sammlung entdeckt
Bei dem Arbeitslosen waren im Juni 2023 bei einer Durchsuchung mehr als 20.000 Porno- und Sexdarstellungen gefunden worden, vor allem von Kindern unter 13 Jahren sowie einigen Jugendlichen. „So eine große Menge hatten wir noch nie“, sagte Staatsanwalt Michael Ziemke. Richterin Scharner betonte in der Urteilsbegründung: „Weil es Konsumenten gibt, geht der Kindesmissbrauch immer weiter.“
Bereits Ende 2021/Anfang 2022 war der in Waren geborene Angeklagte von einem Internetbetreiber und dem Bundeskriminalamt als „pädophil auffällig“ gemeldet worden. Bei einer damaligen Durchsuchung seiner Wohnung in Neubrandenburg fanden Ermittler rund 300 kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinem Smartphone. Das Handy wurde beschlagnahmt, der Mann angeklagt und vor einem Jahr zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – obwohl er die Taten damals noch bestritt.
Berufung und Geständnis
Der Mann ging in Berufung. Anfang 2026 kam es zur Berufungsverhandlung am Landgericht, bei der er den Besitz der rund 300 Bilder gestand. Unter Berücksichtigung seiner psychischen Probleme erhielt er eine Strafaussetzung auf Bewährung mit Auflagen, darunter die Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe und einem Psychotherapeuten. Bisher kam es jedoch nur zu einem ersten Gespräch, wie es im Prozess hieß.
Die erste Durchsuchung war für den Angeklagten offenbar keine Warnung. Schon wenige Monate später musste die Polizei erneut bei ihm anrücken. Als die Beamten klopften, versuchte er, sein Handy zu zerstören und versteckte es unter einem Wäschestapel – doch die Beamten fanden es. Auf dem Gerät wurden mehr als 20.000 Dateien entdeckt, die vor allem kleine Jungen in eindeutigen sexuellen Posen oder beim erzwungenen Geschlechtsverkehr zeigten.
KI-generierte Inhalte und Vorgeschichte
Von den fast 21.000 Dateien waren etwa 18.000 Bilder und Videos vom Angeklagten selbst mithilfe einer „Künstlichen Intelligenz“ angefertigt und teilweise über Twitter hochgeladen und verschickt worden. Das ließ sich direkt auf ihn zurückverfolgen, wie eine Ermittlerin beweisen konnte.
Seine Bewährungshelferin berichtete, dass der Angeklagte als Kind selbst von einem jungen Mann aus der Familie vergewaltigt worden sei und dies nie überwunden habe. Er stehe sexuell immer noch auf einem Entwicklungsgrad wie ein Kind. Eine echte Aufarbeitung sei nur über eine Psychotherapie möglich, was über eine Bewährungsstrafe oder eine Einweisung in ein psychiatrisches Haftkrankenhaus erreicht werden könnte – dafür fehle jedoch ein Gutachten.
Urteil und Reaktionen
Staatsanwalt Ziemke forderte – zusammen mit der Vorstrafe – insgesamt dreieinhalb Jahre Haft. „In einem solchen Ausmaß hatten wir so etwas noch nie, das muss eine empfindliche Haftstrafe geben.“ Der Angeklagte habe mit den Bildern damals Werbung für seinen eigenen Youtube-Kanal machen wollen und trotz der Ermittlungen weitergemacht.
Verteidiger Stefan Rohr kritisierte, dass die große Summe an Porno-Darstellungen nicht gleich in einer Anklage zusammengefasst worden sei. Das dürfe nicht zu Lasten seines Mandanten gehen. Er forderte „maximal zwei Jahre Haft“, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Das Amtsgericht folgte dem nicht. Die Mindeststrafe pro Bild oder Video liege bei drei Monaten Haft, erläuterte die Richterin. Zudem könne niemand voraussehen, ob sich die „hochproblematische sexuelle Neigung“ auch direkt gegen Kinder richten könnte. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Neubrandenburger seine Haft antreten – Bewährung gibt es nur bis maximal zwei Jahren Haftstrafe.