Der Landeswahlausschuss hat 19 Parteien zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen – darunter auch die AfD. Ein Vertreter des SPD-Landesverbandes stimmte allerdings dagegen.
Einwände gegen AfD-Liste
In der öffentlichen Sitzung in Schwerin prüfte der Ausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Christian Boden die Bewerberlisten der Parteien. Bei der AfD gab es Einwände eines ehemaligen Parteimitglieds: Tony Marten aus Rostock hatte behauptet, bei der Kandidatenaufstellung Ende Januar in Neubrandenburg habe es Mauscheleien und zweifelhafte Absprachen gegeben. Boden erklärte, die Vorwürfe seien nicht belegt. Auch der von der AfD benannte Vertrauensmann, Bundestagsabgeordneter Enrico Komning, wies die Vorwürfe als „irrelevant“ zurück.
„Kein Handheben für Verfassungsfeinde“
Bei der Abstimmung über die Zulassung der AfD-Liste stimmte als einziges der sieben Ausschuss-Mitglieder der SPD-Vertreter Claus Tantzen dagegen. Er habe das Wahlprogramm der AfD gelesen, sagte Tantzen, der auch Pressesprecher im Agrarministerium ist. Er könne nicht für Verfassungsfeinde die Hand heben. Seine beiden Parteikollegen im Ausschuss stimmten dagegen für die Zulassung.
Landeswahlleiter kritisiert Nein
Boden nannte Tantzens Abstimmungsverhalten „nicht korrekt“. Solange eine Partei nicht verboten sei, könne sie an Wahlen teilnehmen. Der Ausschuss prüfe lediglich, ob sich eine Partei an das Wahlrecht gehalten habe. Die Liste der Landes-AfD sei fehlerfrei. Für Verbotsfragen sei das Bundesverfassungsgericht zuständig. Die Landes-AfD warf Tantzen in einer Pressemitteilung „parteipolitische Befangenheit“ vor. Tantzen erklärte, er wisse, dass der Ausschuss nur formal prüfe. Künftig sollten allerdings auch Inhalte bewertet werden können.
Nicht-Zulassung wegen Fristversäumnis
Am Ende der Sitzung wurde die Kleinstpartei „Lobbyisten für Kinder“ nicht zur Wahl zugelassen, weil sie die Frist für die Abgabe der Bewerberlisten verpasst hatte. Das Schreiben landete zwei Tage nach dem Ultimo beim Landeswahlleiter. Die Partei erklärte, sie habe den Brief pünktlich abgeschickt, es habe an der Post gelegen. Schatzmeister René Becke bat um Nachsicht. Boden erklärte, Ausnahmen könnten nicht gemacht werden. Der Ausschuss sah es mehrheitlich ähnlich. Bei zwei Enthaltungen wurde die Partei nicht zugelassen. Die Partei will vor das Landesverfassungsgericht ziehen. Solange das Gericht nicht entscheidet, liegen viele Wahlvorbereitungen auf Eis, da die Stimmzettel noch nicht in den Druck gehen können. Landeswahlleiter Boden hofft auf eine schnelle Entscheidung der Greifswalder Richter.
19 Parteien zugelassen
Für die übrigen Parteien von der SPD über die CDU bis zu „Wir leben Demokratie“ lief die Prüfung glatt. Der Ausschuss ließ 19 Parteien mit insgesamt 313 Kandidaten zu. Lediglich beim BSW und der Handwerkerpartei wurde jeweils ein Listenkandidat gestrichen – es lagen nicht die nötigen Zustimmungserklärungen vor.