Der Wahlzettel für die Landtagswahl am 20. September wird kürzer als vor fünf Jahren. Der Landeswahlausschuss ließ 19 Landeslisten von Parteien zu, wie Landeswahlleiter Christian Boden mitteilte. Vor fünf Jahren waren es noch 24 Parteien.
Kleinpartei von Wahl ausgeschlossen
Die Kandidatenliste der Kleinpartei Lobbyisten für Kinder (LfK) wurde nicht zugelassen. Die Unterlagen gingen erst nach Ablauf der Frist bei der Behörde ein. Die Partei erwägt nun den Gang vor das Landesverfassungsgericht, um einstweiligen Rechtsschutz zu suchen, so Boden.
Die Lobbyisten für Kinder fühlen sich ungerecht behandelt. „Unsere vollständigen Wahlunterlagen wurden am 2. Juli 2026 per Einwurf-Einschreiben an die von der Landeswahlleitung veröffentlichte Anschrift in Schwerin versandt. Die Einreichungsfrist endete am 7. Juli 2026 um 16 Uhr. Nach dem üblichen Verlauf der Postbeförderung hätte die Sendung damit rechtzeitig eintreffen müssen“, argumentiert die Partei. Ausgeliefert worden sei der Brief aber erst am 9. Juli – warum, könne die Deutsche Post nicht nachvollziehen.
Post stellt Brief zu spät zu
Aus Sicht der Lobbyisten für Kinder ist es nicht hinnehmbar, dass eine Partei von der Wahl ausgeschlossen wird, obwohl sie die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gesammelt, sämtliche Unterlagen vollständig vorbereitet und diese mehrere Tage vor Ablauf der Frist an die offiziell veröffentlichte Adresse versandt habe.
Auf den 19 zugelassenen Landeslisten bewerben sich nach Angaben der Landeswahlleitung 313 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Landtag. Die Parteien reichen von der SPD, die aktuell die stärkste Kraft im Landesparlament ist, bis zur Kleinpartei Wir leben Demokratie. Die Parteien werden mit der Zweitstimme gewählt, während die Erststimme den Direktkandidaten in den 36 Wahlkreisen in MV gilt. Oft werden die Direktkandidaten von den Parteien nominiert, es treten aber auch unabhängige Bewerber an.