Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September treten deutlich weniger Parteien mit eigenen Listen an als vor drei Jahren. Wie das Landeswahlamt mitteilte, nehmen 17 Parteien teil – 12 davon mit Landes- und fünf mit Bezirkslisten. Zum Vergleich: Bei der Wiederholungswahl 2023, die wegen schwerer Wahlfehler beim ursprünglichen Wahlgang 2021 notwendig geworden war, konkurrierten noch 33 Parteien um die Wählerstimmen: 26 mit Landeslisten und sieben mit Bezirkslisten.
Zugelassene Listen
Die 12 Landeslisten für die Wahl am 20. September wurden vom Landeswahlausschuss zugelassen. Darunter sind Grüne, AfD, FDP und BSW. Über die Bezirkslisten – darunter die von CDU, SPD und Linke – entschieden die Bezirkswahlausschüsse.
Zweitstimmen entscheiden
Mit Landes- und Bezirkslisten konkurrieren die Parteien um Zweitstimmen, die maßgebend für die Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus sind. In Berlin bestimmen die Parteien selbst, ob sie mit einer einheitlichen Landesliste oder mit Listen in den Bezirken antreten.