Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will den Rundfunkbeitrag für NDR, ZDF und weitere Sender auf zehn Euro im Monat begrenzen. Der Vorschlag stößt jedoch auf Widerstand: So einfach sei dies nicht, heißt es von der Medienanstalt des Landes.
BSW fordert grundlegende Reform
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss grundlegend reformiert werden“, erklärt Peter Schabbel, BSW-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in MV. „Die ursprüngliche Idee war richtig – auch als Gegengewicht zu einer Medienwelt in Händen weniger. Aber der ÖRR erfüllt immer weniger seinen Auftrag. Ausgewogene Informationen und echte Meinungsvielfalt findet man kaum noch.“ Das verärgere Bürger, die zu einem Pflichtbeitrag verdonnert werden, so Schabbel.
Staffelung nach Einkommen gefordert
Daher setzt sich das BSW für eine Begrenzung auf zehn Euro im Monat ein. Die Idee: eine Staffelung des Betrags nach Einkommen – ähnlich dem Einkommenssteuersystem. „Da gilt auch das Prinzip: Stärkere Schultern tragen mehr“, so Schabbel. „Es kann nicht sein, dass Milliardäre denselben Rundfunkbeitrag zahlen wie die Kassiererin im Supermarkt.“ Das System des Rundfunkbeitrags müsse verändert werden, Meinungsvielfalt müsse gewährleistet sein.
Medienanstalt verweist auf Gerichtsurteil
Genau das tue der öffentlich-rechtliche Rundfunk, hält Bert Lingnau, Direktor der Medienanstalt MV, dagegen. „Es kommen Stimmen und Meinungen aus der ganzen Bandbreite unserer Gesellschaft und aus dem Ausland vor“, so Lingnau. „Zum journalistischen Handwerk gehört aber auch, alle Äußerungen, die nicht reine Meinungsbekenntnisse sind, einzuordnen und kritisch zu hinterfragen.“
Um den Rundfunkbeitrag zu senken, müsste die MV-Regierung verschiedene medienrechtliche Staatsverträge kündigen. Dies wiederum dürfe die Sender nicht so weit schwächen, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Allein könne MV den Beitrag – aktuell 18,36 Euro im Monat – ohnehin nicht senken; dies gehe auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zurück. Zuständig sei die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, die den Beitrag festsetze. Um den Beitrag zu kürzen, müssten alle 16 Bundesländer dies beschließen. Das sei aber nicht zu erwarten, so Lingnau.
Mit geringerem Rundfunkbeitrag würde übrigens auch die Medienanstalt in MV als „staatsferne Medienaufsicht“ Probleme bekommen. Und: Projekte wie Bürgermedien oder offene Kanäle müssten landesweit eingestellt werden.