Evakuierung in Schwerin: Warum die 112 dann tabu ist
Evakuierung in Schwerin: Warum die 112 tabu ist

Waldbrände haben in diesem Sommer die Feuerwehren in vielen Teilen Europas in Atem gehalten. Auch Mecklenburg-Vorpommern war betroffen. Immer wieder fiel in diesem Zusammenhang das Stichwort Evakuierung. Und die Einwohner in Granzin und Granziner Mühle mussten evakuiert werden, als es im Müritz-Nationalpark brannte. Eine ganze Straße, einen Stadtteil oder gar einen Ortsteil zu räumen, ist eine außergewöhnliche Maßnahme. Und was, wenn das in der Landeshauptstadt notwendig wird und wie läuft das ab?

Wer entscheidet über die Evakuierung?

Das war zwar in den vergangenen Jahren nicht notwendig, dennoch gibt es auch in der Landeshauptstadt Pläne für den Fall der Fälle. Typische Szenarien sind ein großer Wald- oder Flächenbrand, der sich einer Ortschaft nähert, oder ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg, der entschärft werden muss.

Gerade bei einem Brand soll eine Evakuierung möglichst frühzeitig erfolgen. „Das ist auf jeden Fall immer eine Vorsichtsmaßnahme“, sagt die stellvertretende Leiterin des Fachdienstes Feuerwehr und Rettungsdienst in Schwerin, Nanne Schumann. Ziel sei es, Menschen in Sicherheit zu bringen, bevor das Feuer den Ort erreicht und eine geordnete Evakuierung nicht mehr möglich ist.

Die Feuerwehr entscheidet eine solche Evakuierung nicht allein. Sie bewertet die Gefahrenlage und berät die Verwaltung. Die Entscheidung trifft letztlich die Verwaltungsleitung unter enger Einbindung der zuständigen Fachdienste. Die Evakuierung wird in der Regel per Allgemeinverfügung angeordnet.

Muss jeder in eine Notunterkunft?

In der Verfügung steht, welches Gebiet betroffen ist und bis wann die Menschen es verlassen müssen. Die Information soll aber nicht in schwer verständlichem Verwaltungsdeutsch bei den Bürgern ankommen, betont Nanne Schumann. Stadtverwaltung, Pressestelle und Einsatzkräfte würden über Medien, Warn-Apps und weitere Kanäle erklären, was zu tun ist.

Nicht jeder Betroffene muss in eine Notunterkunft. Wer bei Verwandten oder Freunden unterkommen kann, darf das tun. Auch ein Hotel oder eine andere private Unterkunft kommt infrage. Die von der Stadt bereitgestellte Notunterkunft stellt ein Angebot dar – keine Pflicht.

Das ist auch für die Behörden wichtig. Denn die Kapazitäten sind begrenzt. „Je besser die Leute sich selbst helfen können, desto besser können wir den Leuten helfen, die sich nicht selbst helfen können“, erklärt Nanne Schumann. Dazu zählen etwa Menschen, die krank, nicht mobil oder auf Unterstützung angewiesen sind.

Viele kommen wohl auch privat unter

Für solche Fälle sind mögliche Notunterkünfte bereits vorgedacht, vor allem Schulen. Dort gibt es sanitäre Anlagen, Räume für die Unterbringung und meist Möglichkeiten für eine Essensausgabe. Welche Unterkunft tatsächlich genutzt wird, hängt von der Lage, der Zahl der Betroffenen und der erwarteten Dauer ab.

Erfahrungswerte zeigen nach Angaben von Nanne Schumann, dass nicht alle Evakuierten eine Notunterkunft benötigen. „Man rechnet auch tatsächlich in der Fachwelt nicht damit, dass die ganze Ortschaft eine Notunterkunft braucht.“ Ein Großteil komme erfahrungsgemäß privat unter, so die stellvertretende Fachdienstleiterin.

Für Betreuung und Versorgung arbeitet die Stadt eng mit dem Deutschen Roten Kreuz zusammen. Je nach Dauer der Evakuierung werden nicht nur Getränke, sondern auch Mahlzeiten angeboten. Auch die Registrierung der Ankommenden und der Aufbau einer Unterkunft gehören zu den vorbereiteten Abläufen.

Wer nicht selbstständig aus der Wohnung kommt, soll eine Möglichkeit bekommen, Hilfe anzufordern. Denkbar sind beispielsweise Shuttle-Busse des Nahverkehrs oder individuelle Transporte. Welche Kräfte eingesetzt werden – Feuerwehr, Ordnungsdienst oder andere Helfer –, hängt von der konkreten Lage und den verfügbaren Einsatzkräften ab.

Darum nicht die 112 nutzen

Wichtig: Der Notruf 112 ist dafür nicht gedacht. „Wenn mir gesagt wird, dass ich evakuiert werde, sollte ich bitte nicht die 112 anrufen und Fragen stellen“, sagt Nanne Schumann. Für allgemeine Informationen werde die Stadt im Ernstfall eigene Anlaufstellen und ein Bürgertelefon bekannt geben. Die Notrufnummer müsse für echte Notfälle frei bleiben.

Wenn die Stadt eine Evakuierung verbindlich anordnet, ist das keine freiwillige Empfehlung mehr. Die Menschen müssen das betroffene Gebiet verlassen. Wer sich weigert, muss laut Ordnungsbehörde grundsätzlich mit Zwangsmitteln rechnen, um eine Gefahr für sich und andere abzuwenden. Die Feuerwehr setzt aber auf Überzeugung, darf allerdings selbst auch niemanden mit Gewalt aus einem Haus holen. Dafür kann gegebenenfalls die Polizei hinzugezogen werden.

Eine Evakuierung sei keine Entscheidung, die leichtfertig getroffen werde, unterstreicht die stellvertretende Fachdienstleiterin. Schließlich werde dabei erheblich in den Alltag und die Bewegungsfreiheit der Menschen eingegriffen.

Was ist mit Haustieren und dem Notfallkoffer?

Für Haustiere gibt es keine pauschale Regelung. Ob und wie Tiere in einer bestimmten Notunterkunft untergebracht werden können, hängt von der jeweiligen Liegenschaft und Situation ab. Ein kleines Tier in einer Transportbox sei anders zu beurteilen als mehrere große Hunde, erklärt Schumann. Assistenzhunde bildeten eine Ausnahme.

Die stellvertretende Fachdienstleiterin rät deshalb dazu, sich möglichst vorher Gedanken zu machen: Wo könnte das Tier im Ernstfall unterkommen? Denn auch Tierfutter werde in einer Notunterkunft nicht automatisch vorhanden sein.

Wie viel man mitnimmt, hängt von der Dauer der Evakuierung ab. Bei einer Bombenentschärfung kann es um einige Stunden gehen, bei einem größeren Brand möglicherweise um mehrere Tage. Besonders wichtig sind persönliche Medikamente. Auch Brille oder Kontaktlinsen, wichtige Dokumente und persönliche Hilfsmittel sollten dabei sein. Je nach Jahreszeit gehören passende Kleidung und bei längerer Abwesenheit auch Wechselkleidung ins Gepäck.