Germanwings-Absturz 2015: Prozess um Schmerzensgeld startet
Germanwings-Absturz 2015: Prozess um Schmerzensgeld

Am 28. August 2026 wird am Landgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung im Schmerzensgeldprozess nach dem Germanwings-Absturz von 2015 beginnen. Das teilte das Gericht mit. 30 Klägerinnen und Kläger fordern Schadenersatz von bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland.

Copilot steuerte Maschine absichtlich in den Abgrund

Die Maschine der Germanwings war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Der Copilot hatte das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht.

Vorwurf: Mangelnde Überwachung der Flugtauglichkeit

Nach Angaben des Gerichts sind die Kläger überzeugt, dass die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht worden sei. Dadurch sei der Absturz erst ermöglicht worden. Die Bundesrepublik Deutschland hafte daher für die Schäden. Das Verfahren wird in Braunschweig geführt, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat.

Gericht hält Staatshaftung für unwahrscheinlich

Ob die Klage erfolgreich sein wird, ist fraglich. Das Gericht hält es nach erster Einschätzung für wahrscheinlich, dass der Staat keinen Schadenersatz zahlen muss. Betroffene könnten den gleichen Schaden stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen.