Wann feststeht, welche Parteien zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen werden, ist ungewiss. Frühestens am 14. August beginnt das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht über die Wahlzulassung der kleinen Partei Lobbyisten für Kinder. Ob die Entscheidung noch am selben Tag fällt, ist offen, wie Gerichtssprecherin Dorothea ter Veen mitteilte.
Hintergrund: Verspätete Unterlagen
Anlass ist der verspätete Eingang der beglaubigten Unterstützerunterschriften. Der Stichtag war der 7. Juli, die Papiere trafen jedoch erst zwei Tage später ein. Nach Angaben von René Becke, Sprecher der Lobbyisten für Kinder, sei dies „eine Form höherer Gewalt“. Die Unterlagen habe er bereits am 2. Juli eingesteckt. „Wir meinen, vier Tage sollten locker reichen für die Zustellung“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Wahlleiter sieht keine Ausnahme
Wahlleiter Christian Boden sieht keinen Raum für Entgegenkommen. Das Wahlgesetz schreibe eine eindeutige Frist vor, daher sei auch für die beantragte Nachsichtgewährung kein Raum. „Andere Parteien, auch kleine Parteien, waren hier früher unterwegs oder haben Unterlagen sogar persönlich vorbeigebracht“, argumentierte er.
Benke gibt sich jedoch nicht geschlagen: „Es geht ums Prinzip, wir haben viel Arbeit reingesteckt, die soll nicht umsonst gewesen sein.“ Vom Gericht erwarte er Klarheit – „entweder in die eine oder in die andere Richtung.“
Auswirkungen auf den Wahlablauf
Die Auseinandersetzung betrifft den gesamten Zeitplan der Wahlvorbereitungen. Ohne Beschwerden hätte der Druck der Briefwahlunterlagen laut Boden bereits am 7. August beginnen können, sonst regulär am 13. August. Durch den Prozesstag am 14. August verzögert sich der Andruck um einige Tage, wodurch sich auch die Frist für die Briefwahl verkürzt.
Eine Verlegung der Abstimmung am 20. September schloss Boden jedoch aus: „Der Wahltermin steht fest.“ Er rechne mit einer zügigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts.