Drohnenabwehr in MV: Flughäfen und Häfen im Fokus
Drohnenabwehr in MV: Flughäfen und Häfen im Fokus

Nach dem Vorfall auf dem Flughafen Leipzig-Halle, bei dem eine Drohne mit Sprengstoffpaket zwischen Frachtflugzeugen schwebte, wird auch in Mecklenburg-Vorpommern über die Sicherheit von Flughäfen und kritischer Infrastruktur diskutiert. Der Flughafen Leipzig-Halle ist vermutlich nur knapp einer Katastrophe entgangen. Seit knapp zwei Jahren gibt es ein Drohnenabwehrzentrum bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern.

Anstieg der Drohnenvorfälle

Die Sicherheitskräfte warnen seit Jahren vor der zunehmenden Gefahr aus der Luft. Im Jahr 2022 gab es offiziell 107 polizeilich registrierte Vorkommnisse mit Drohnen. Im Jahr darauf waren es 128. Für 2024 wurden insgesamt 179 solcher Vorfälle gemeldet. Von einem weiteren Anstieg ist auszugehen, offizielle Zahlen für 2025 oder Zwischenstände für 2026 liegen noch nicht vor.

Zuständigkeiten am Flughafen Rostock-Laage

Andreas Hein, Leiter der Ground Operations am Flughafen Rostock-Laage, sagt: "Unsere Mitarbeiter sind hier alle sensibilisiert." Man habe verdächtige Objekte und verdächtige Personen im Blick und arbeite mit der Bundeswehr eng zusammen. Die Drohnenabwehr und die Zuständigkeit hängt ganz davon ab, wo die Drohne auftaucht. Im Falle des Flughafens Rostock-Laage mit seiner zum Teil militärischen Nutzung wird der Unterschied deutlich. "Befindet sich die Drohne über dem militärischen Teil des Flughafens, dann hat die Bundeswehr da natürlich die Möglichkeit, für die Abwehr zu sorgen. Befindet sich die Drohne über zivilem Gebiet, beobachtet aber von dort aus den militärischen Bereich, dann ist die Polizei zuständig," so Juliane Mau vom NDR Ostseestudio. Ebenso muss die Polizei eingreifen bei Überflügen über rein zivilen Flughäfen.

Innenminister: Technik zur Abwehr vorhanden

Kann die Polizei dieser Abwehraufgabe gerecht werden? Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) sagt im NDR Interview, in den vergangenen Jahren sei entsprechende Technik angeschafft worden, sodass man Drohnen zu Boden zwingen könne. "Voraussetzung ist, dass wir die Drohnen vorher detektieren können und mit den Gerätschaften dann vor Ort sind", so Pegel.

Im Herbst 2025 gab es Kritik von der Gewerkschaft der Polizei an dem im Aufbau befindlichen Drohnenabwehrzentrum, von "Spielkram" und gravierenden Fähigkeitslücken war die Rede. Pegel merkt an, dass diese Kritik den Kollegen und der gemeinsam mit anderen Ländern angeschafften Technik nicht gerecht werde. Allerdings werde versucht, auch Technik, wie man sie aus dem militärischen Bereich in der Erprobung gesehen habe, auch für die Landespolizei anzuschaffen.

Seehäfen fordern Konsequenzen

Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) fordert Konsequenzen auch für die Häfen. Der Leipziger Vorfall zeige, dass bestehende gesetzliche Regelungen trotz Fortschritten "den Realitätstest noch nicht bestehen", erklärte Verbandshauptgeschäftsführer Florian Keisinger. Zwar habe sich die Rechtslage in den vergangenen beiden Jahren deutlich verbessert. "Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, dass zwischen der Erkennung einer Drohne und ihrer tatsächlichen Abwehr weiterhin eine sicherheitsrelevante Lücke besteht", sagte Keisinger.

Kritische Infrastrukturen wie Seehäfen stünden zunehmend im Fokus hybrider Bedrohungen. Zwar könnten Hafenbetriebe dank moderner Sensorik Drohnen mittlerweile frühzeitig erkennen, ihren Flug verfolgen und die Sicherheitsbehörden alarmieren. Eine eigenständige Abwehr - etwa durch Störung, Übernahme oder Neutralisierung einer Drohne - sei ihnen jedoch nicht erlaubt.