In 40 Tagen wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. Erstmals dürfen auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Landeswahlleiter Christian Boden beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Wahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am 20. September mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 37 Tagen mit Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet ist oder sich dort gewöhnlich aufhält, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Briefwahl: Was ist zu beachten?
Wer am Wahltag verreist ist, kann per Briefwahl wählen. Dafür müssen die Unterlagen rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden, auch die Zustellung an eine Urlaubsadresse ist möglich. Wichtig: Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis zum 20. September um 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingegangen sein, sonst zählt die Stimme nicht.
Kann ich online wählen?
Nein. Das Landes- und Kommunalwahlrecht in Mecklenburg-Vorpommern sieht keine Online-Stimmabgabe vor. Die Wahl erfolgt traditionell auf Papier, was eine nachträgliche Prüfung ermöglicht und Fälschungen erschwert. Eine Einführung von Online-Voting sieht Boden als langfristiges Ziel, das hohe technische und sicherheitstechnische Hürden überwinden müsste.
Was passiert bei Verlust der Unterlagen?
Verlorene Briefwahlunterlagen werden nicht ersetzt. Wer bereits Briefwahl beantragt hat, kann aber trotzdem ins Wahllokal gehen und dort mit Wahlschein wählen. Auch wohnungslose Menschen können bis zum 28. August einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Die Stimme per Briefwahl bleibt auch dann gültig, wenn die Person vor dem Wahltag stirbt.