Landtagswahl MV: Erst- und Zweitstimme einfach erklärt
Landtagswahl MV: Erst- und Zweitstimme erklärt

Mehr als eine Million Wahlberechtigte sind am Sonntag in Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen, den neuen Landtag in Schwerin zu wählen. Auf dem Stimmzettel dürfen sie zwei Kreuze setzen: links die Erststimme, rechts die Zweitstimme. Doch was genau wird damit entschieden?

Erststimme für die Direktkandidaten

Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis mit einfacher Mehrheit gewählt. Wer die meisten Stimmen erhält, zieht direkt ins Parlament ein. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen damit unmittelbar, wer sie im Landtag vertritt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los der Kreiswahlleitung.

Zweitstimme für die Partei und ihre Landesliste

Mit der Zweitstimme wird eine Partei und damit deren Landesliste gewählt. Anhand der Stimmenzahl wird berechnet, mit wie vielen Sitzen die Partei im Landtag vertreten ist. Um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern, werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, entstehen Überhangmandate. Diese werden mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ausgeglichen, um das Kräfteverhältnis zu wahren – was die Zahl der Abgeordneten im Landesparlament erhöht.

Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander abgegeben werden. Zulässig ist auch die Abgabe von nur einer Stimme.